thumbs : Blätter für Rechtsanwendung. Ergänzungsband zu Band 50. (50e)

732  Beuisches  Reich.  (Juli  29.)

kanzler  auf,  ebenso  der  Reichstag.  Die  Berusung  Michaelis’  bedeutet  keine
Abschwächung  der  Friedensresolution  des  Reichstags,  sondern  ist  eine  Verstärkung
  derselben  in  allen  Teilen.  Gewiß  wäre  es  ein  Verbrechen,  fuhr
Erzberger,  auf  eine  Bemerkung  Baumbergers  eingehend,  fort,  nicht  alles
zu  tun,  um  einen  vierten  Kriegswinter  zu  verhüten.  Gott  sei  Dank  liegt
zur  Stunde  immer  noch  die  Möglichkeit  vor,  dies  zu  vermeiden.  Die  Grundlagen
  für  eine  Verständigung  mit  England  —  das  ist  der  Angelpunkt
  für  den  allgemeinen  Dauerfrieden,  um  den  es  sich  handelt  —  sind
effektiv  da.  Ich  unterstreiche  den  Ausdruck  „allgemeiner  Dauerfriede“,  womit  ein
Separatfriede  von  selbst  dahinfällt.  Wäre  mir  in  nächster  Zeit  Gelegenheit
  geboten,  mich  mit  Lloyd  George  oder  Balfour  oder  einem  ihrer  ersten
Vertrauensmänner  zu  unterhalten,  so  würden  wir  uns  sehr  wahrscheinlich
in  wenigen  Stunden  über  die  Verständigung,  d.  h.  die  Friedensfrage,  so
weit  geeinigt  haben,  daß  die  amtlichen  Friedensverhandlungen  dann  sosort
beginnen  könnten.  Baumberger  bemerkte:  Die  letzten  Sätze  sind  von  so
ungeheurer  Wichtigkeit,  daß  ich  Sie  ausdrücklich  frage,  ob  ich  dieselben
wörtlich  veröffentlichen  darf.  Erzberger  antwortete:  Tun  Sie  es  ruhig.
Ich  verbürge  mich  dafür!

Die  „Köln.  Ztg.“  bringt  dazu  unter  31.  folgende  offiziöse  Feststellung:
Die  Auslassungen,  die  Herr  Erzberger  einer  schweiz.  Zeitung  anzuvertrauen
für  nötig  gefunden  hat,  gaben  einer  Reihe  von  Zeitungen  Anlaß  zu  energischer
  Zurückweisung.  In  der  „Kreuzztg.“  wurde  gestern  abend  der
Auffassung  Ausdruck  gegeben,  daß  der  Zusammenhang  dieser  Aeußerungen
den  Anschein  verstärkt  habe,  als  handle  Erzberger  im  Auftrag.  Um  allen
Mißdeutungen  von  vornherein  die  Spitze  abzubrechen,  möchten  wir  auf
Grund  unserer  Erkundigungen  feststellen,  daß  es  sich  —  was  für  jeden
Unvoreingenommenen  von  vornherein  feststand  —  um  ein  rein  privates
Vorgehen  Erzbergers  handelt,  dem  amtliche  Stellen  durchaus  fernstehen.

W..  Juli.  Unter  dem  Titel  „Zur  Internierung  belg.  Kolonial-=personen“
  veröffentlicht  die  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  folgende  Darlegungen:


In  einer  offiziösen  Auslassung  (abgedruckt  in  der  „Indépendance
Belge“  Nr.  160)  protestiert  die  belg.  Regierung  auf  das  schärfste  gegen  die
von  Deutschland  veranlaßte  Internierung  von  zwanzig  Belgiern  aus  angesehenen
  Kolonialkreisen.  Sie  nennt  das  einen  „Gewaltakt",  der  nicht  zu
rechtfertigen  sei.  Die  deutschen  Zivilgefangenen  aus  Deutsch-Ostafrika  habe
man  in  Tabora  mit  aller  erdenklichen  Sorgfalt  behandelt  und  in  ihrem
eigenen  Interesse  nach  Europa  geführt.  Die  Reise  sei  ihnen  so  erträglich
als  nur  möglich  gemacht  worden.  Die  belg.  Regierung  habe  vorgeschlagen,
die  deutschen  Zivilgefangenen  gegen  belg.  Zivilisten,  die  in  Deutschland  interniert
  seien,  auszutauschen.  Die  Belgier,  die  in  deutscher  Gefangenschaft  die
größten  Leiden  ausständen,  würden  es  nicht  verstehen,  wenn  die  belg.  Reierung

  anders  gehandelt  und  nicht  die  Anwesenheit  der  Deutschen  aus
frika  benutzt  hätte,  um  einen  Austausch  zu  erwirken  oder  wenigstens  auf
dem  Wege  der  Verhandlungen  die  Rückkehr  der  belg.  Gefangenen  in  ihre
Heimat  zu  erreichen.  Ohne  dem  belg.,  vom  Geist  der  Gerechtigkeit  und
Menschlichkeit  diktierten  Vorschlag  eine  Antwort  zuteil  werden  zu  lassen,
habe  die  deutsche  Regierung  brutalerweise  zwanzig  der  angesehensten  Belgier
  heimgesucht  und  versuche  nun  vergebens  eine  Rechtfertigung  für  dieses
Vorgehen  zu  finden.  ·

Zunächst  sei  folgendes  festgestellt:  Bereits  Anfang  Okt.  1916  wurde
der  damalige  Botschafter  der  Ver.  Staaten  gebeten,  bei  der  belg.  Regierung