732 Beuisches Reich. (Juli 29.)
kanzler auf, ebenso der Reichstag. Die Berusung Michaelis’ bedeutet keine
Abschwächung der Friedensresolution des Reichstags, sondern ist eine Verstärkung
derselben in allen Teilen. Gewiß wäre es ein Verbrechen, fuhr
Erzberger, auf eine Bemerkung Baumbergers eingehend, fort, nicht alles
zu tun, um einen vierten Kriegswinter zu verhüten. Gott sei Dank liegt
zur Stunde immer noch die Möglichkeit vor, dies zu vermeiden. Die Grundlagen
für eine Verständigung mit England — das ist der Angelpunkt
für den allgemeinen Dauerfrieden, um den es sich handelt — sind
effektiv da. Ich unterstreiche den Ausdruck „allgemeiner Dauerfriede“, womit ein
Separatfriede von selbst dahinfällt. Wäre mir in nächster Zeit Gelegenheit
geboten, mich mit Lloyd George oder Balfour oder einem ihrer ersten
Vertrauensmänner zu unterhalten, so würden wir uns sehr wahrscheinlich
in wenigen Stunden über die Verständigung, d. h. die Friedensfrage, so
weit geeinigt haben, daß die amtlichen Friedensverhandlungen dann sosort
beginnen könnten. Baumberger bemerkte: Die letzten Sätze sind von so
ungeheurer Wichtigkeit, daß ich Sie ausdrücklich frage, ob ich dieselben
wörtlich veröffentlichen darf. Erzberger antwortete: Tun Sie es ruhig.
Ich verbürge mich dafür!
Die „Köln. Ztg.“ bringt dazu unter 31. folgende offiziöse Feststellung:
Die Auslassungen, die Herr Erzberger einer schweiz. Zeitung anzuvertrauen
für nötig gefunden hat, gaben einer Reihe von Zeitungen Anlaß zu energischer
Zurückweisung. In der „Kreuzztg.“ wurde gestern abend der
Auffassung Ausdruck gegeben, daß der Zusammenhang dieser Aeußerungen
den Anschein verstärkt habe, als handle Erzberger im Auftrag. Um allen
Mißdeutungen von vornherein die Spitze abzubrechen, möchten wir auf
Grund unserer Erkundigungen feststellen, daß es sich — was für jeden
Unvoreingenommenen von vornherein feststand — um ein rein privates
Vorgehen Erzbergers handelt, dem amtliche Stellen durchaus fernstehen.
W.. Juli. Unter dem Titel „Zur Internierung belg. Kolonial-=personen“
veröffentlicht die „Nordd. Allg. Ztg.“ folgende Darlegungen:
In einer offiziösen Auslassung (abgedruckt in der „Indépendance
Belge“ Nr. 160) protestiert die belg. Regierung auf das schärfste gegen die
von Deutschland veranlaßte Internierung von zwanzig Belgiern aus angesehenen
Kolonialkreisen. Sie nennt das einen „Gewaltakt", der nicht zu
rechtfertigen sei. Die deutschen Zivilgefangenen aus Deutsch-Ostafrika habe
man in Tabora mit aller erdenklichen Sorgfalt behandelt und in ihrem
eigenen Interesse nach Europa geführt. Die Reise sei ihnen so erträglich
als nur möglich gemacht worden. Die belg. Regierung habe vorgeschlagen,
die deutschen Zivilgefangenen gegen belg. Zivilisten, die in Deutschland interniert
seien, auszutauschen. Die Belgier, die in deutscher Gefangenschaft die
größten Leiden ausständen, würden es nicht verstehen, wenn die belg. Reierung
anders gehandelt und nicht die Anwesenheit der Deutschen aus
frika benutzt hätte, um einen Austausch zu erwirken oder wenigstens auf
dem Wege der Verhandlungen die Rückkehr der belg. Gefangenen in ihre
Heimat zu erreichen. Ohne dem belg., vom Geist der Gerechtigkeit und
Menschlichkeit diktierten Vorschlag eine Antwort zuteil werden zu lassen,
habe die deutsche Regierung brutalerweise zwanzig der angesehensten Belgier
heimgesucht und versuche nun vergebens eine Rechtfertigung für dieses
Vorgehen zu finden. ·
Zunächst sei folgendes festgestellt: Bereits Anfang Okt. 1916 wurde
der damalige Botschafter der Ver. Staaten gebeten, bei der belg. Regierung