Metadata : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Erster Jahrgang. 1840. (1)

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schieht,  besonders  wie  ein  tüchtiger  Mörtel,  Cement  und  Wasserlin
zu  bereiten  istz

K)  Worin  die  policeilichen  Verordnungen  rücksichtlich  feuersicherer  Bauam
bestehen.

))  Fragen  über  Fälle,  we  die  Maurerarbeiten  mit  den  Zimmerarbeittn
collidiren,  wie  bei  Vertrumpfungen,  Legung  der  Fußböden  über  Ge
wölbe  rc.

m)  Nach  angegebenem  Maaß  und  Zweck  ist  ein  massives  Gebäude  mit
oder  ohne  Souterrain,  Treppen,  Gewölben  kc.  im  Grund-,  Aufund
  Durchschnittriß  sauber  und  richtig  zu  zeichnen  und  auszuarbeitenn)

  Ueber  dies  Gebäude  ist  ein  Kostenanschlag  des  Materials  und  Arbeibs
lohns  für  Maurerarbeit  zu  fertigen.

II.  Beim  Jimmerhandwerk:

a)  Woran  die  gute  Beschaffenheit  des  Holzes  unter  den  verschiedenen  vorkommenden
  Umständen  zu  erkennen,  und  was  in  Absicht  des  Fällens
des  Holzes  und  seiner  Dauer  zu  bemerken  ist.

Wie  die  Construchion  eines  liegenden  Bohlen--  und  Balkenrostes,  eines

Mahlrostes,  einer  Spundwand  tc.  geschchen  müsse.

Worin  die  Einrichtung  der  einfachsten  Maschinen  zur  Ausschöpfung  des

Wassers  besteht.

Wie  gewöhnliche  und  gesprengte  Wände  verbunden  werden.

Ai  sich  die  einfachsten  Verbindungsarten  der  einzelnen  Verbandstücke

von  einander  unterscheiden  und  wie  sie  aussehen,  z.  B.  das  Verkäu

men,  Blatten,  Versezen,  Verzapfen,  Verzahnen,  Verdübeln  r.

Wee  diese  Verbindungsarten  bei  Vertrumpfungen,  Verschwellungem

Abschifftungen,  bei  Trägern  und  Unkerzügen  auszuführen  sind.

Wie  Treppen,  Dachverbände,  Glockenstühle,  Thürme  rc.  ausgeführ

werden,  desgleichen  wie  Schleußenkhore,  Schleußendrempel  und  Erd'

anker  zu  verbinden  sind.

h)  Wie  Reparaturen  bei  abgefaulten  Balkenköpfen,  Brückenjochen,  Um
terschwellen  der  Gebäude  2c.  auszuführen  sind.

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