fullscreen: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

Anhang. Anlage Nr. 1. 171 
1. (Namen), geboren an in 
2. „ „ . . .. ... .. . . . .. „„„ 
3. „ „ „ . . ..... ... .... . . .. 
.................. ) 
ist mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die unmittel- 
bare Reichsangehörigkeit verliehen worden damit 
Deutsche . . geworden. 
Die Verleihung der unmittelbaren Reichsangehörigkeit erstreckt sich 
nur auf die vorstehend aufgeführten Familienangehörigen. 
............... ,den19.... 
,· (Der Reichskanzler). 
— (Unterschrift.) 
Aulage 4. 
Königreich Preussen. 
(Landeswappen.) 
Entlassungsurkunde. 
  
(sowie seiner Ehefrau ............... , gebornen 
und folgenden von ihm kraft elterlicher Gewalt gesetzlich vertretenen 
Kindern: 
1. (Namen), geboren n inn . ... 
2. „ „ ,,............... ,,................... 
3. *r- *n 14 EIIEIIEIIEIIEIIEIIIIIII 1 EEIIEEEIEIIEIIIIEIIIIIIEIIIIIII 
ist mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die Entlassung 
aus der Staatsangehörigkeit im (Königreich Preußen) erteilt worden 
unter Vorbehalt der Staatsangehörigkeit im (Königreich Bayern). 
............... ,den19.... 
** (Der Königlich Preußische Regierungspräsident.) 
W (Unterschrift.)
	        
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