Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Einschließung  in  das  Zwangs-Arbeitshaus
  zu  Rottenburg  auf  die  Dauer
von  fünf  Monaten  verurtheilt.

5.  Den  12.  März  wurde  Johann  Thomann,
  von  Biß,  O.  A.  Balingen,  wegen
  wiederholten  Vagirens,  wiederholter
  Diebstähle,  auch  einer  Unterschlagung,
neben  der  Verbindlichkeit  zum  Schadens-Ersah
  und  zu  Bezahlung  seiner  Haftz

  und  Untersuchungs-Kosten  zu  einjähriger
  Zuchthausstrafe  in  Gotteszell
mit  Willkomm  und  nachheriger  Reklusion
  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus  auf
die  Dauer  von  sechs  Monaten  verurtheilt.


6.  Den  1½5.  März  wurde  die  Ehefrau  des
Bärers  Christian  Schönle,  von  Tübingen,
  wegen  gewerbsmäßig  verübter,
zum  Theil  auösgezeichneter  Diebstähle,
neben  der  Verbindlichkeit  zum  Schadens-Ersaß
  und  zu  Bezahlung  ihrer  Haftund
  Untersuchungs-Kosten  zu  einjähriger
  Zuchthausstrafe  in  Ludwigsburg
nebsi  Willkomm  verurtheilt.

Den  13.  März  wurden  verurtheilt:


l.  JTohann  Georg  Weihing,  von  Geomaringen,

  O.  A.  Reutlingen,  wegen

wiederholten  Betrugs,  neben  der  Verbindlichkeit
  zum  Schadens=  Ersaß  und
zu  Bezahlung  seiner  Haft=  und  Untersuchungs-Kosten

  zu  dreimonatlicher
Zuchthausstrafe  in  Markgröningen  nebst
Willkomm  und  nachheriger  Einsperrung
  in  das  Zwangs,  Arbeitshaus,  wenigstens

  auf  die  Daner  von  zwei  Mo-*#



naten;z:
Pelagius  Grimm,  von  Spoichingen,
wegen  versuchten  großen  und  ausgezeichneten
  Diebstahls,  neben  der  Verbindlichkeit
  zum  Ersaß  des  gestifteten  Schadens
  und  zu  Bezahlung  seiner  Haftund
  Untersuchungs-Kesten  zu  sechsmonatlicher
  Festungs-Arbeit.

Den  ::z.  März  wurde  Johann  Martin

Jenter,  von  Weilheim,  O.A.  Balingen,
  auf  den  Grund  der  von  dem  O.  A.Gerichte
  Sulz  geführten  Untersuchung  wegen
  eines  wiederholten  ausgczeichneten
Diebstahls,  so  wie  wegen  verbotenen
nächtlichen  Zuwandels  zu  einer  Frauensperson,
  neben  der  Verbindlichkeit  zu
Bezahlung  seiner  Haft=  und  Untersfuchungs-Kosten
  zu  riermonatlicher
Festungs-Arbeitsstrafe  verurtheilt.

10.  An  demselben  Tage  wurde  Johann

Strafe,

Geerg  Miüller,  von  Dettingen,  O.  A.
Urach,  wegen  grober  Körper-Verlebung,
in  Betracht  der  wegen  Ahnlichen
Vergehens  schon  früher  erlittenen
zu  viermonatlicher  Festungs-Arbeitsstrafe,
  so  wie  zu  Bezah-