360 Anhang. Anlage Nr. 43.
Anlage A.
Über die Form, in welcher die Matrikel zu führen ist, sind all-
gemeine Bestimmungen nicht ergangen. Nur für die deutschen Konsulate
im Pfortengebiete, Japan und China ist das hier folgende Schema vor-
geschrieben:
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Im wesentlichen wird dieses Formular auch bei Konsulaten in
anderen Ländern anzuwenden sein. Jedenfalls muß es so eingerichtet
werden, daß die nach Vorschrift der Allgemeinen Dienst-Instruktion
aufzunehmenden Auskünfte darin Platz finden. Es sollen eingetragen
werden: Vor- und Zuname des Betreffenden und seiner Familien-
angehörigen, Stand oder Gewerbe, Religion, Tag und Ort der Geburt,
Wohnort, auch soll in der Matrikel bemerkt werden, durch welche Doku-
mente die einzelnen Angabe erwiesen worden sind.
Das Auswärtige Amt hat wiederholt seine Vermittelung zur Be-
schaffung von Titel- und Einlagebogen zu den Matrikeln eintreten lassen.
Die Kosten solcher Formulare tragen Wahlkonsuln selbst, während sie
für Berufskonsulate auf die Legationskasse übernommen werden.
Die Eintragung erfolgt zweckmäßig unter fortlaufender Nummer.
Zur Erleichterung des Auffindens der einzelnen Nummern wird bei
umfangreicheren Matrikeln ein besonderes alphabetisches Namenver-
zeichnis, welches auf die Matrikelnummer verweist, anzulegen sein. Die
Matrikel selbst nach den Buchstaben des Alphabets zu führen, dürfte
nicht zweckmäßig sein.