Metadaten : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

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Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  31.  Oktober  1882,  betreffend  die  Ausgabe  neuer
Reichsstempelmarken,  im  Nachstehenden  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart,  den  8.  November  1882.
Renner.

Auf  Grund  des  Bundesrathsbeschlusses  vom  10.  März  d.  J.  (Centralblatt  für  das
Deutsche  Reich  Seite  107)  ist  die  Herstellung  anderweiter  Marken  zur  Entrichtung  der
Reichsstempelabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  1.  Juli  v.  J.  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  185)
diesseits  angeordnet  worden.

Die  neuen  Marken,  deren  Grundfarbe  bei  den  Marken  zu  20  Pfennig  grün,  bei
denjenigen  zu  1  Mark  rothbraun  ist,  sind  24  mm  hoch  und  30  mm  breit.  Die  innere
Fläche  der  Marken  enthält  einen  guillochirten  Untergrund  mit  dem  Reichsadler.  Außerdem
  befindet  sich  in  derselben  ein  zur  Aufnahme  des  Datums  der  Verwendung  bestimmter
Vordruck.  In  der  Einfassung  der  Marken  tritt  rechts  und  links  die  Zahl  „20“  bezw.  „1“
in  weißer  Farbe  hervor.  Die  obere  Leiste  der  Einfassung  enthält  die  Inschrift  „REICHS#
SLTENPEL-ABGABE“,  bie  untere  die  Werthbezeichnung  „ZWANZIG  PFENNIG“  bezw.  „ElNE
XMARK‘  in  der  Farbe  der  Marke  auf  weißem  Grunde.

Mit  der  Ausgabe  dieser  Marken  wird  nach  Aufräumung  der  Bestände  an  den
betreffenden  Sorten  der  nach  der  Bestimmung  unter  Ziffer  10  der  Ausführungsvorschriften
  zum  vorbezeichneten  Gesetz  (Centralblatt  für  das  Deutsche  Reich  1881
Seite  283)  hergestellten  Marken  begonnen  werden.

Die  Anordnungen  unter  Ziffer  1  und  19  der  bezeichneten  Ausführungsvorschriften
über  den  Debit  und  das  Verfahren  bei  Erstattung  verdorbener  Marken,  sowie  die  Bestimmungen
  unter  Ziffer  10  daselbst  hinsichtlich  der  Art  der  Verwendung  der  Marken  finden
auf  die  neuen  Reichsstempelmarken  ebenmäßig  Anwendung.  Neben  den  neuen  dürfen
auch  die  nach  dem  bisherigen  Muster  hergestellten  Reichsstempelmarken  zur  Entrichtung
der  Reichsstempelabgabe  weiter  verwendet  werden.

Berlin,  den  31.  Oktober  1882.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Burchard.

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele).