VIII Inhaltsverzeichnis.
IV.
10.
10a.
Seite
Schlußbestimmungen.
§ 36. Aufrechterhaltung der Staatsverträge von Bundesstaaten mit
ausländischen Staaten. ..... ... 155
Bancroftverträge 156.
8 37. Aufhebungsklausel... ..... ... 163
g 38. Kosten der Einbürgerungsurkunden usw... . . .. 164
§ 39. Ausführungsvorschriften des Bundesrass ... 164
Heimatscheine 164; Staatsangehörigkeitsausweise 165.
§ 40. Verwaltungsstreitverfaren 166
§ 41. Inkrafttreten dieses Gesettes 168
Anhang.
Anlagen.
Bundesratsbeschlüsse vom 29. November 1913. Zur Ausführung des
Reichs= und Staatsangehörigkeitsgesetzes
Muster für die Aufnahme--, Einbürgerungs= und Entlassungs-
urkunden, sowie für die Urkunden die zur Bescheinigung der Staats-
angehörigkeit denen 169
Gesetz über die Freizügigkeit vom 1. November 18606655 177
Übereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und der Französischen
Republik, betreffend die Staatsangehörigkeit derjenigen Personen,
die sich in den am 4. November 1911 zwischen Deutschland und
Frankreich ausgetauschten Gebieten in Aquatorial-Afrika befinden 180
Gesetze über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt in Bayern vom
16. April 1868, in der Fassung vom 30. Juli 199 181
Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz. Vom 30. Mai 1908 200
Verfügung vom 27. September 1906, betreffend uneheliche Kinder
belgischer, französischer, italienischer, luxemburgischer und nieder-
ländischer Müütr 214
Gesetz, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des
Personenstandes von Bundesangehörigen im Auslande. Vom
4. Mai 18707070.„ 217
Erkenntnis des Preußischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. Januar
1883. Über die Aufnahme neu anziehender Personen 222
. Württembergisches Gesetz, betreffend die Gemeindeangehörigkeit,
vom 16. Juni 18888588 234
Zirkular an sämtliche Königliche Regierungspräsidenten und an den
Königlichen Polizeipräsidenten in Berlin vom 28. Juli 1894, betreffend
die Auslegung und Anwendung des § 3 des Freizügigkeitsgesetzes 236
Zirkular an sämtliche Königlichen Regierungspräsidenten und an den
Königlichen Polizeipräsidenten in Berlin vom 24. Januar 1895, be-
treffend die Auslegung und Anwendung des § 3 Absatz 2 des Frei-
zügigkeitsgesetkttsssss. 239
10 b. Zirkular an dieselben vom 7. Februar 1895, betr. die Auslegung und
Anwendung des § 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes 240