Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

VIII Inhaltsverzeichnis. 
IV. 
10. 
10a. 
Seite 
Schlußbestimmungen. 
§ 36. Aufrechterhaltung der Staatsverträge von Bundesstaaten mit 
ausländischen Staaten. ..... ... 155 
Bancroftverträge 156. 
8 37. Aufhebungsklausel... ..... ... 163 
g 38. Kosten der Einbürgerungsurkunden usw... . . .. 164 
§ 39. Ausführungsvorschriften des Bundesrass ... 164 
Heimatscheine 164; Staatsangehörigkeitsausweise 165. 
§ 40. Verwaltungsstreitverfaren 166 
§ 41. Inkrafttreten dieses Gesettes 168 
Anhang. 
Anlagen. 
Bundesratsbeschlüsse vom 29. November 1913. Zur Ausführung des 
Reichs= und Staatsangehörigkeitsgesetzes 
Muster für die Aufnahme--, Einbürgerungs= und Entlassungs- 
urkunden, sowie für die Urkunden die zur Bescheinigung der Staats- 
angehörigkeit denen 169 
Gesetz über die Freizügigkeit vom 1. November 18606655 177 
Übereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und der Französischen 
Republik, betreffend die Staatsangehörigkeit derjenigen Personen, 
die sich in den am 4. November 1911 zwischen Deutschland und 
Frankreich ausgetauschten Gebieten in Aquatorial-Afrika befinden 180 
Gesetze über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt in Bayern vom 
16. April 1868, in der Fassung vom 30. Juli 199 181 
Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz. Vom 30. Mai 1908 200 
Verfügung vom 27. September 1906, betreffend uneheliche Kinder 
belgischer, französischer, italienischer, luxemburgischer und nieder- 
ländischer Müütr 214 
Gesetz, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des 
Personenstandes von Bundesangehörigen im Auslande. Vom 
4. Mai 18707070.„ 217 
Erkenntnis des Preußischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. Januar 
1883. Über die Aufnahme neu anziehender Personen 222 
. Württembergisches Gesetz, betreffend die Gemeindeangehörigkeit, 
vom 16. Juni 18888588 234 
Zirkular an sämtliche Königliche Regierungspräsidenten und an den 
Königlichen Polizeipräsidenten in Berlin vom 28. Juli 1894, betreffend 
die Auslegung und Anwendung des § 3 des Freizügigkeitsgesetzes 236 
Zirkular an sämtliche Königlichen Regierungspräsidenten und an den 
Königlichen Polizeipräsidenten in Berlin vom 24. Januar 1895, be- 
treffend die Auslegung und Anwendung des § 3 Absatz 2 des Frei- 
zügigkeitsgesetkttsssss. 239 
10 b. Zirkular an dieselben vom 7. Februar 1895, betr. die Auslegung und 
Anwendung des § 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes 240
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.