Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

— 157 — 
Anlage A. 
Für ein Segelschifs. 
Größe und Ladungsfähigkeit: Die nach Zisfer 1 des §. 22 der Schiffsvermessungs-Ocdbnung ausfge- 
nommenen Hauplmaaße sind: Länge = 582 Meter; Breike = 9/18 Meter; 
Tiefe = 506 Meter. 
Die Vermessung erfolgte auf Grund der Schiffsvermessungs-Ordnung vom 5. Juli 1872 (Nelchs- 
Gesetzbblatt S. 270) nach dem vollständigen Verfahren und beträgt: 
  
  
  
  
  
Kubik. Britische 
Meter Niegister- 
· Tons. 
a) Raum unter dem Vermessungs-Dech.. .... 1885, 665/6 
ein Hütten-Naum auf dem Hinterdcecck 163, 5½½ 
b) Näume über dem ein Vack-Raum 
Vermessungs-Deck *--t-r 2½ 
zwei sonstige Aufbanten-Näime 57Cr 20 
Brutto-Naumgehalt des Schiffees 21840 770,3 
Hiervon gehen ab: 
die drei Logisräume der Schiffsmannschaft, welche sich in 
der Hütte auf dem bnterdee und in der Back 
befinden . 94.6 33%% 
1 
Netto-Naumgehalt des Schissees 2089. 737,0 
  
in Worten: Zwei Tausend und Neun und Achtzig Vier Zehntel Kubik-Meter 
gleich: Sieben Hundert und Sieben und Dreißig 5 /100 britischen Register-Tons.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.