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An der neuen Bahnstrecke liegen, außer den Postämtern in Konitz in Wesipreußen und Preußisch-
Stargard, welche bereits zu den Eisenbahn-Postanstalten gehören, die Postexpeditionen in Czersk, Hoch-Stüblau
und Frankenfelde.
Berlin, den 8. August 1873.
Kaiserliches General-Postamt.
Postverbindungen mit Konstantinopel.
Nach einer Mittheilung der K. K. österreichischen Postverwaltung find die Postverbindungen zwischen Wien und
Konstantinopel auf dem Wege über Bafiasch, Nustschuk und Varna vom 1. August ab wie folgt geregelt worden:
aus Wien Montags und Freitags um 1 Uhr 40 Minuten Nachmittags,
in Konstantinopel Donnerstags und Montags um 10 Uhr 30 Minuten Vormittags,
aus Konstantinopel Dienstags und Freitags um 4 Uhr Nachmittags,
in Wien Sonnabends und Dienstags um 2 Uhr 12 Milnuten Nachmittags.
Berlin, den 8. August 1873.
Kaiserliches General-Postamt.
4. Kon sulat Wesen.
Der Kaiserliche Vize-Konsul Lombardo zu Djerba in Tunis ist gestorben.
5. Marine und Schiffahrt.
Laut Bekanntmachungen des Königlich dänischen Justiz-Ministeri
wöz-Ministeriums vom 7. und 9. d. Mts. finden 1#
des Auftretens der Cholera die Bestimmungen des dänischen Gesetzes vom 1. Mai 1868 auf aI— aug Eoe
münde und Hamburg in dänischen Häfen ankommenden Schiffe Anwendung.
Zufolge neuerdings in Spanien erlassener Anordnung müssen bei ihrer Ankunft in spanischen Häfen Quaran-
s, balten: aalle Schie welche, nach dven, 1. Dü v J 8; Häfen der Weichsel zus W esn nren
ougn der Donau, sowie diejenigen, welche na em 1. Juni d. Is. von Rustschuk aus
Ebenso sämmtliche Schiffe, welche von den Antillen kommen. 1 schu ausgelausen find.
Die Königlich niederländische Regierung hat für alle von Hamburg in niederländi
Schiffe die Anwendung von Quarantäne-Maßregeln aueren. 8 ederlandische Hafen elnlaufende
Verlin, Carl Heymann's Verlag: Inhaber Otto Loewenstein. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.