Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichskanzler-Amt.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen — für den Jahrgang Zwei Thaler.
III. Jahrgaug. Berlin, Freitag, den 22. Januar 1875. Nr 4.
: Inhalt. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Mittheilungen - 5. Marine und Schiffahrt: Seeschiffer- ect. Prüfungen 103.
über den Stand der Rinderpest; Erkrankungen und Todesfälle 6. Zoll und Steuer-Wesen: Kompetenzen von Steuerstellen:
an den Pocken 1873;: Phyloxern vastatrix; Verweisungen Wechselstempelsteuer im Jahre 1874 . .. 103.
von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Seite 7. Telegraphen-Wesen: Nachweisung der im IV. Ouartal 1874
2. Mũnz-Wesen: Üebersicht über die Ausprägung von Reichs- vorgekonmmenen Veränderungen im Bestande der Kaiserlich
münzen ....'........ 91. deutschen Reichs-Telegraphen Stationen 106.
3. Finanz- Wesen: Nachweisung der am 31. Dezember 1874 8. Eisenbahn-Wesen: Mittheilungen, betr. den Eisenbahn-
im Umlaufe, bezw. im eigenen Bestande der deutschen Ausschuß; Zuziehung von Sachverständigen zur Festsetzung
Zettelanken vorhanden gewesenen Banknoten . von Entrichtungen ect. ...... 108.
4. Maas und Gewichts-Wesen: Eichgebühren · Taxe vom 9. Konsulat-Wesen: Ernennungen 20. 110.
24. Dezember 1814 94.
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1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Mittheilungen
über den Stand der Rinderpest.
I.
1. Deutschland.
Laut Mittheilung der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Gumbinnen ist der Ausbruch der
Rindermesst auf dem Gute Sawadden, Kreis Lyck, amtlich konstatirt. Das infizirte Gutsgehöft liegt
1 Kilometer von der russischen Grenze und 2 Kilometer von der nächsten inländischen Ortschaft entfernt.
Ueber die Art der Einschleppung der Seuche hat etwas Bestimmtes noch nicht festgestellt werden können.
Die in dem Gesetze vom 7. April 1869 (Bundes-Gesetzblatt Seite 105) und der Instruktion vom 9.Juni. 1873
(Reichs-Gesetzblatt Seite 147) angeordneten Sicherheitsmaßregeln sind sofort nach Konstatirung
der Seuche zur Ausführung gelangt. Im Besonderen ist das erkrankte und das der Erkrankung verdächtige
Vieh getödtet und verscharrt und die Ortssperre verhängt worden.
Daneben hat zur Verhütung weiterer Einschleppungen eine Ausdehnung der für die russische Grenze
andern bestehenden Einfuhrverbote auf die Ein= und Durchfuhr von Dünger, Rauchfutter, Stroh und
Streumaterialien stattgefunden.
2. Oesterreich-Ungarn.
Mitte Januar d. Js. herrschte die Rinderpest in Galizien (Bezirk Borszczow), Dalmatien
zirke Sebenico und Benkovac), den Küstenlanden und Krain (Bezirk Adelsberg).
in Kroatien den Ländern der ungarischen Krone: in Ungarn in zwei Gemeinden des Szala'er Komitates,
Kroatien, Slavonien und der Militärgrenze.
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