A. B. C.
. ür
Gegenstand. für die für für
Eichung. Berichtigung. ohne
Stempelung.
Mark Pf. Mark Pf. Mark.
1
IV. Hohlmaaße für trockene Körper. .
Maaße von .. 100 ..... 21 — 1 55½
50%0 1 001 5
- 25 u. 20= — 880 SOO! 460
- - .. 10- — 6C0 5030
-- 5- —l50—40—.25
- - 2- —130—-30—s15
- - 1 -5 — 200HH20% 1 10
jedes kleinere Maaß. — 10 ½0 5
Streichhölzer von mehr als 30 Zentimeier Länge — 20 — —— 10
kleinere Streichhölzer — 10 —— — 5
. um 20
Für metallene Hohlmaaße von 2 L. abwärts, welche durch Wasserfüllung wie die Flüssigkelts=
maaße geprüft werden können, tritt eine Ermäßigung der Gebühren in Kolumne A
Prozent
ein, sobald jemand 50 Stück und mehr von derselben Größe zu gleicher Zeit zur Eichung bringt.
Die Ansätze in Kolumne B. und C. bleiben ungeändert.
(Zirkular 3 vom 30. Juni 1870.)
V. Gewichte.
1. Handelsgewichte.
50 K.
50 und 20 K.
50 G. .
jedes kleinere Siuck .
Bei eisernen Handelsgewichten mit Kupferpfropfen * unter B. die
anzuwenden.
2. Präzislons= und Medizinalgewichte.
v770 ffll
5 K.
is —
100 G.
jedes kleinere Stück
% S
u. bis
s
Se
—5
derem
1
aus us an- aus aus an-
2 1. Metall. Eisen.
¾
Mark b. (Mark, Pf. -#
aus I Mo
Eisen. **“
*[ 3#nnns ri.
— 70 1 40—
40 — 80—
—.20 — 40—
— 10 —.20—
— 10 — 20—
— 10 — 10—
5—
-*
60 1
— 990— 60|4
5 30
10—½
— —
5
15 —140
10 — 30—
5 — 15—
5 —10|
—
5 — 5
—— 5
5
1
l
I-
18
l
CICI
—435—70
20—40
10—20
10
5!;—10
—5!—5
-,-««.-5
Ge bühren der Spalte rechts
20 — 40 —1550 1—
15 — 30— 30' — 60
10 —20 —15—80
10 —1
160 —0
Bei Einsatzgewichten betragen die Gebühren die Summe der für die einzelnen Stücke zu
Gebũhren
Fur aalle Gewichtsstücke tritt eine Ermäßigung der Gebühren in Kolumne A. um 20 Prozent ein, so-
bald jemand 100 Stück und mehr von derselben Schwere zu gleicher Zeit zur Eichung bringt.
Die Ansätze in Kolumne B. und C. bleiben in solchen Fällen ungeändert.
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