Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

                                                                            — 134 — 
Veröffentlicht in Gemäßheit der Bestimmung im Art. II. §. 4 des Gesetzes, betreffend die Ausgabe 
von Banknoten vom 21. Dezember 1874 (Reichs-Gesetzblatt Seite 193). 
Berlin, den 15. Februar 1875. 
             Der Reichskanzler. 
                      Im Auftrage: 
                                Eck. 
                                     Bemerkungen. 
*) Zu 1.: Unter den ale im Bestande befindlich aufgeführten Noten sind auch die schon werthlos gemachten und zur 
Vernichtung zurückgelegten mitemhalten und zwar in Abschnitten: 
à 10 Thlr. = 2,285,000 Thlr., 
2 1,684,000 
- 50 2 - 7 11 
4 100 „ 
à 500 „ — 2,502,000 „ 
zusammen 9,855,000 Thlr. 
*#) Zu 3.: Die Angabe datirt vom 30. Januar d. Js. 
*) Zu 138.: Wie bei 3. 
*2*) Zu 14.: Die im Bestande befindlichen 1 Thlr.-Noten sind zur Bernichtung bestimmt. 
) Zu 20.: Unier den als im Bestande befindlich aufgesührten Noten find auch die beschädigten, zur Vernichtung mrück- 
gelegten, mitenthalten, und zwar in Abschnitten: « 
4 10 Thlr. —= 413,780 Thlr., 
à 20 „ — 20,000 „ 
à 100 „ = 140,000 „ 
zusammen 765, « 
IIHIII 
3 
*"*) Zu 890.: Wle bei 3. 
*) Zu 82.: Wie bei 3. 
                                       6. J u s t i  z  =   W e s e n . 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, auf Grund des §. 93 des Gesetzes, betreffend die 
Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten vom 31. März 1873 (Reichs-Gesetzblatt Seite 61) in Gemäßheit der vom 
Bundesrathe vollzogenen Wahlen, zu Mitgliedern der Kaiserlichen Disziplinarkammern 
1. in Königsberg: 
a) den Königlich preußischen Regierungsrath Singelmann daselbst, 
b) den Königlich preußischen Stadtgerichtsrath Calame daselbst; 
2. in Danzig: 
den Königlich preußischen Stadt= und Kreisgerichtsrath am Ende daselbst; 
3. in Cöslin: 
a) den Königlich preußischen Appellationsgerichtsrath Luckwald daselbst als Präsidenten, 
b) den mit der Verwaltung der Ober-Postdirektion in Cöslin beauftragten Postrath Nitsch- 
mann daselbst, 
c) den Königlich preußischen Kreisrichter Brenske daselbst;
	        
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