Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 
 
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1. der Handlanger Hesekiel Maxcirxcany aus Kalwarya in Russisch-Polen, 23 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der 
Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Arnsberg vom 28. Dezember v. Is.; 
2. der Iigarrenmacher Abraham Elkowicz aus Wloclawek in Russisch-Polen, 28 Jahre alt, 
3. der 
Kupferschmied Ignatz Kaukal aus Schlappanitz (Kreis und Bezirk Brünn in Mähren), 
47 Jahre alt, 
4. der Topfstricker Ignatz Zaga aus Dochodnice in Ungarn, 20 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens (zu 4 auch wegen Bettelns) 
durch Beschluß der Kuniglich preußischen Bezirks-Regierung zu Posen vom resp. 12., 
17. und 18. Februar d. Js.; 
5. der Hutmacher Mathias Pechar aus Hwozdian in Böhmen, 38 Jahre alt, nach erfolgter 
gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich 
preußischen Bezirks-Regierung zu Liegnitz vom 3. März d. J6. 
6. der Gelbgießergeselle Johann Stauber aus Prag, 55 Jahre alt, 
  
7. der Arbeiter Joseph Ossowicz aus Gubin in Polen, 45 Jahre alt, 
8.-die Petronella Ossowicz geb. Nowicka, ebendaher, 43 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung zu 6 wegen Bettelns, zu 7 und 8 wegen Land- 
streichens, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks- Regierung zu Bromberg vom 
resp. 4. und (zu 7 und 8) 6. März d. Js.; 
9. der Hutmaher,. und Steinhauer Axel ainic Johannson aus Säbye in Schweden, 
22½ Jahre a 
10. der Maler '' Wilhelm Johannson aus Karlskrona in Schweden, 22 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung zu 9 wegen Landstreichens, zu 10 wegen Obdach- 
losigkeit, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Schleswig vom 
16. Februar d. Js.; 
11. der Mant Gileon Salomon aus Straßwalchen (Herzogthum Salzburg in Oesterreich), 
Jahre alt. 
12. der Buchbinder Anton Hofer, geboren 1832 zu Wien, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens (zu 11 auch wegen Bettelns), 
durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Laufen vom resp. 30. Januar 
und 4. Februar d. Js.; 
13. der Weber Immanuel Simmchen aus Schönlinde reis Leitmeritz in Böhmen), 52 Jahre 
alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß 
der Königlich sichsishen Kreishauptmannschaft zu Bautzen vom 16. Februar d. Is.; 
14. der Arbelter Gustav Johannesson, gebürtig aus Kronbergsleben in Schweden, 26 Jahre 
alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafüng wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß 
des Herzoglich lauenburgischen Landraths zu Ratzeburg vom 4. März d. 
Js.   
15. der Arbeiter Johann Baptist Dany, geboren 1844 zu Luxemburg, ortsangehörig zu Differ- 
dange (Großherzogthum Luxemburg), 
16. der Schneidergeselle Anton Poux, geboren 1850 zu Laguepie (Departement Lot et Garonne 
in Frankreich), 
17. die Wittwe des Peter Hugot, geborne Marie Beauchene, geboren 1826 zu Nueil-sous-Faye 
(Departement Vienne in Frankreich), 
18. das Dienstmädchen Victorine Pierre, geboren 1857 zu Le Sablon bei Metz, durch Option 
französische Staatsangehörige und zu Nancy ortsangehörig, 
19. das Dienstmädchen Anna Licrre, geboren 1852 zu Montigny bei Metz, durch Option französische 
Staatsangehörige und ortsangehörig zu Nancy, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung  zu 15, 16, 18 und 19 wegen Landstreichens, zu 
17 wegen gewerbsmäßiger Unzucht, dur Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten 
zu Metz vom resp. 12., 13. und 16. Februar und (zu 18 und 19) 3. März d. Js.; 
20. der Tagelöhner Gottfried Keller aus Oberendingen (Kanton Aargau in der Schweiz), 
30 Jahre alt,
	        
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