- ---221-- 3. Die Lootsen auf der Station am kleinen Haff und zu Wolgast erhalten
Gebühren für, jeden Liegetag 1 Mark 20 Pf.
Berlin, den 30. Dezember 1874.
(L. S)
Tarif,
nach welchem die Gebühren und die Vergütungen für besondere Leistungen der Lootsen zu
West-Dievenow zu entrichten sind.
Vom 30. Dezember 1874.
I. Lootsengebühren.
Camphausen.
außer den vorstehenden
Wilhelm.
Achenbach.
Be-
Für nebenbezeichnete Leistungen wird entrichtet
von Schiffen mit einem Raumgehalt
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nennung Bezeichmung der Leistung, von mehr als
d — bis von von von 60 Kubik.
e . .. . mehr mehr mehr u
» für welche die Gebühren zu entrichten 40 als 40 80 als 120 meter u. dar ·
Lootsen- Kubik, bis inkl. s inkl. bis inkl. über bis infl.
Sta- sind. meter Kubik s 160 Kubik meter für jede
· inkl. Meter. — meter. 40 Kubitmeter
tionen. · · " · mehr.
Mark.]Pf. Mark Pf. / Mark. Pf. Mark Pf.
West- 1 Fũr Begleitung aus der See, oder von
Dieve- der Rhede bei West-Dievenow nach
kow. Swinemünde:
a) in der Zeit vom 1. Mai bis
1. Oktober —911 560
b) in der Zeit vom 1. November — 50 —
bis 30. April. . 8«—115014—16—
Für das Lootsen eines Fahrzeuges bei der
Ein= oder Ausfahrt aus dem Hafen von
West-Dievenow
Für das Lootsen eines Fahrzeuges #auf
der Strecke vom Gebäude der Expe-
ditionsstelle zu West-Dievenow bis
oberhalb bes Faltenberges, und um-
gekehrt
II. Vergütungen für besondere auf Verlangen des Schiffers geleistete Dienste.
a) dur das Bugsiren eines Schiffes von der Rhede in den Hafen, oder aus dem Hafen nach
der Rhede, für jeden Mann, mit welchem das dazu angewandte Boot besetzt ist 50 Pf.
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