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3. Handels= und Gewerbe-Wesen.
Dem Dr. med. A. W. C. Berns aus Brummen ist auf Grund der Bekanntmachung vom 9. Dezember 1869
(Bundes-Gesetzblatt Seite 687) seitens des Großherzoglich badischen Ministeriums des Innern die Dispen-
sation von der im §. 29 der Gewerbe-Ordnung vorgeschriebenen ärztlichen Prüfung und die Approbation als
Arzt ertheilt worden.
Berlin, den 4. Mai 1875.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Eck.
4. Zoll-= und Steuer-Wesen.
Auf dem Bahnhofe in Stühlingen ist eine dem Großherzoglich badischen Hauptsteueramte daselbst
unterstehende und in dessen Namen fungirende Zollabfertigungsstelle in Thätigkeit getreten, welcher alle dem
Hauptamte selbst zustehenden Abfertigungsbefugnisse zukommen.
5. Post= Wesen.
Versendung von Waarenproben.
Waarenproben werden bestimmungsmäßig mit der Briefpost nur dann befördert, wenn sie keinen eigenen
Kaufwerth haben, und ihre Form sich im Allgemeinen der gewöhnlichen Briefform anschließt. Die
Verpackung kann unter Band, in offenen Briefumschlägen oder in briefförmigen Kästchen oder Säckchen
erfolgen. Waarenproben in runden Pappschachteln und Blechbüchsen, wenn sie nicht in briefförmige Behält-
nisse eingeschlossen sind, sowie Waarenproben in unförmlich großen Rollen, wie z. B. bei Baumwolle, sind
von der Beförderung mit der Briefpost ausgeschlossen, und müssen als Packete aufgegeben werden. Die
Adresse der Waarenproben muß auf der Sendung selbst, bez. auf darauf befestigten Adreßstreifen angebracht
werden, das Anhängen von sogenannten Adreßfahnen an Waarenproben ist unzulässig.
Berlin W., den 23. April 1875.
Kaiserliches General-Postamt.
6. Konsulat= Wesen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs den Kaufmann
S. Eyde in Arendal zum Konsul des Deutschen Reichs zu ernennen geruht.
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.