Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

                                — 436 — 
                       6. Maaß - und Gewichts-Wesen. 
                                  Bekanntmaschu 
betreffend die Abänderung der Vorschriften über die im Verkehr zulässige Fehlergrenze bei zylindrischen 
Hohlmaasen. Vom 11. Juli 1875. 
Auf Grund des Artikels 10 der Maaß= und Gewichtsordnung vom 17. August 1868 (Bundes-Gesetzblatt 
Seite 473) hat der Bundesrath, nach Vernehmung der Normal-Eichungs-Kommission, beschlossen, 
daß an Stelle der Vorschriften unter B. der Bekanntmachung, betreffend die äußersten Grenzen 
der im öffentlichen Verkehr noch zu duldenden Abweichungen der Maaße, Gewichte und Waagen 
von der absoluten Richtigkeit, vom 6. Dezember 1869 (Bundes-Gesetzblatt Seite 698), folgende 
Bestimmungen treten: 
B. Größte zulässige Abweichung vom Sollinhalt bei Hohlmaaßen (ausgedrückt in Theilen des 
Sollinhalts): 
1. bei Flüssigkeitsmaaßen: 
von 20 Liter bis 1 Liter 1/200, 
——0,5 - 0,2 ... 1/100, 
- 1/8 * * O,1 - ----.·. ,«-1/50, 
2. bei Hohlmaaßen für trockene Körper: 
von 100 Liter bis 25 Liter. „ 1/125, 
: 20 #: 1 1/ 100, 
- 0,5 0,2             1/50, 
-1/8 - -O,05...      1/25, 
ferner: 1/160, der aufgebrannten Inhaltsangabe bei Fässern, 
1/50, des angegebenen Inhalte bei Maaßen für Kalk, Kohlen und dergleichen, 
welche größer sind, als die vorstehend unter 1 und 2 aufgeführten. 
 ».,, 
Berlin, den 11. Juli 1875
                              Der Reichskanzler. 
                                In Vertretung: 
                                Delbrück 
                                     7. Post-Wesen. 
Eröffnung der Eisenbahnstrecke Glatz-Habelschwerdt. 
Die Eisenbahnstrecke Glatz-Habelschwerdt wird am 1. Juli eröffnet und von demselben Zeitpunkte ab 
zur Beförderung von Postsendungen jeder Art unter Begleitung von Bahnposten benutzt werden, welche dem 
Bahn-Postamte Nr. 14 in Breslau zugewiesen sind. 
An der neuen Bahn liegen außer dem Postamte in Glatz, welches bereits zu den Eisenbahn-Post- 
anstalten gehört, die Postverwaltung in Habelschwerdt, welche in die Reihe der Eisenbahn-Postanstalten tritt. 
Berlin W., den 29. Juni 1875. 
                                Kaiserliches General-Postamt. 
  
                    Eröffnung der Eisenbahn Oels in Schlesien-Gnesen. 
Die Eisenbahn Oels in Schlesien-Gnesen wird am 30. Juni eröffnet und vom 1. Juli ab zur 
Beförderung von Postsendungen jeder Art unter Begleitung von Bahnposten benutzt werden, welche dem Post- 
amte in Oels in Schlesien zugewiesen sind. 
An der neuen Bahn liegen außer den Postämtern in Gnesen, Krotoschin und Oels in Schlesien, 
welche bereits zu den Eisenbahn-Postanstalten gehören: 
a) die Postverwaltungen in Militsch und Wreschen, 
b) die Postexpeditionen in Czerniejewo, Gr. Schräbsn, Jarotschin, Juliusburg, 
Kozmin, Miloslaw, Zduny und Zerkow, Bhf., 
c) die mit der Haltestelle Eraschnitz in Verbindung stehende Postexpedition in Wirschkowitz, 
welche in die Reihe- der Eisenbahn-Postanstalten treten. 
Berlin W., den 29. Juni 1875 
Kaiserliches General-Postamt. 
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin. 
 
	        
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