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5. der Arbeiter Jano aus Ziesta bei Gallna (Bezirk Starkenbach in Böhmen), 41 Jahre alt,
zu 3—5 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns (zu 5
auch wegen Abweichens von der Reiseroute), durch Beschluß der Königlich preußischen
Regierung in- Liegnitz vom 24. resp. (zu 5) 27. Juli d. Js.;
6. Isaak Kurtz aus Chrzanow (Kreis Krakau in Galizien), 15 Jahre alt, nach erfolgter gericht-
licher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen
Regierung in Oppeln vom 17. Juli d. Js.;
7. der Kaminkehrergeselle Joseph Lud wikowsky aus Schüttenhofen in Böhmen, 22 Jahre alt,
8. der Maurergeselle Ignaz Sojka, geboren 1836 zu Zbraslawitz (Kreis Czaslau, Bezirk
Kuttenberg in Böhmen) und ortsangehörig daselbst,
zu 7 und 8 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens (zu 7 auch wegen
Abweichens von der Reiseroute) durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts
zu Laufen vom resp. 26. Juni und 12. Juli d. Js.;
9. der Handarbeiter Soen Magnus Johaunsen aus Jönköping in Schweden, 26 Jahre alt,
nach wiederholt erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns, durch Beschluß der Herzog-
lich braunschweigischen Polizeidirektion in Braunschweig vom 12. Juli d. Js.;
810 der Büchsenschmied Kaver Kompf, gebürtig aus (Molliich (Kreis Molsheim im Unter-
Elsaß), französischer Staatsangehöriger, 47 Jahre alt,
11. August Louis Joseph Roussel, geboren und ortsangehörig zu Renescure (Departement
du Nord in Frankreich), 26 Jahre alt,
12. die Musiker
a) Francesco Arcari, 45 Jahre alt,
b) dessen Sohn Dominiko Arcari, 14 Jahre alt,
c) Michel Pacitti, 47 Jahre alt, sämmtlich aus Picinisco (Provinz Neapel in
Italien)
zu 10—12 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß
des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Metz vom 14., resp. (zu 12) 26. Juli
d. Js.
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.