Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler.
III. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 20. August 1875. Nr..34.
Inhalt: Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung Januar bis Juli 1875; — Veränderungen bei Steuerstellen
von Ausländern aus dem Reichsgebiet 465.
2. Mün-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von 4. Marine und Schiffahrt: Quarantaine-Vorschrift .
5. Konsulat-Wesen: Ermächtigung zur Beurkundung von Eheschließungen
468.
müzen
3. Zoll- und Steuer-Wesen: Nachweisung der Einnahmen * .........
Wechselstempelsteuer im Deutschen Reiche für die Monate
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind
1. der Tagelöhner Jakob Gibert, geboren und ortsangehörig in Mauriac (Frankreich),
41 Jahre alt,
2. der Tagelöhner Stephan Coquelon, geboren und ortsangehörig in Lyon (Frankreich),
27 Jahre alt,
3. der Spinner Rudolf Hotz, geboren und ortsangehörig in Gossau, Kanton Zürich (Schweiz),
23 Jahre alt,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, zu 3 auch wegen Bettelus,
durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Kolmar, zu 1 und 2 vom 10.,
zu 3 vom 12. August d. Js.;
4. der Graveur Johann Josef Chedres si aus Tournay (Belgien), 37 Jahre alt, nach erfolgter
gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Prä-
sidenten zu Metz vom 24. Juli d. Js.;
4.der Musiker Johann Franchi aus Compella de Bordi (Italien), 17 Jahre alt, nach
erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß des Kaiserlichen
Bezirks-Präsidenten zu Straßburg vom 3. August d. Is.;
5. der Wachszieher Johann Drakowar aus Oberwart, Komitat Eisenburg (Ungarn), 29 Jahre
alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Widerstandes, Föllchung und Landstreichens,
durch Beschluß des Stadtmagistrats zu Passau vom 24. April d. Js.
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
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