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5. Marine und Schiffahrt.
Durch Verfügung der Lokalregierung zu Malta ist für Ankünfte aus Syrien eine Quarantaine
von 21 Tagen angeordnet worden.
6. Konsulat--Wesen.
Dem Kaiserlichen General-Konsul von Bunsen in Alexandrien ist auf Grund des Gesetzes vom
4. Mai 1870 für seinen Amtsbezirk die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Ehe-
schließungen von Deutschen und Schutzgenossen vorzunehmen, und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle
von Deutschen und Schutzgenossen zu beurkunden.
Dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Venezuela ernannten Kaufmann F. Schröder
in Schwerin ist das Exequatur Namens des Deutschen Reichs ertheilt worden.
Den Kaiserlichen Konsulaten in Bolivia sind als Amtsbezirke zugewiesen worden:
1. dem Konsulate in La Paz:
die Republik Bolivia mit Ausschluß des Departements von Cobija;
2. dem Konsulate in Antofagasta:
das Departement von Cobija.
Den französischen Konsularämtern in Deutschland sind von seiten der französischen Regierung folgende
Amtsbezirke zugewiesen:
I. dem General-Konsulate in Hamburg mit den von diesem ressortirenden Agenturen in Lübeck,
Rostock und Tönning:
1. die Gebiete der freien Städte Hamburg und Lübeck,
2. die Großherzogthümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz,
3. die Provinz Schleswig-Holstein mit der Großherzoglich oldenburgischen Enclave,
4. Lauenburg,
5. die beiden Ufer der Elbe mit allen Häsen von Dömitz bis zur Nordsee;
II. dem Konsulate in Bremen:
1. de Westküste der Provinz Hannover, vom hamburgischen Gebiete Cuxhaven und Ritze-
büttel an,
2. die beiden Ufer der Weser,
3. das Herzogthum Oldenburg;
III. der französischen Botschaft in Berlin, insoweit ihr die Konsularverwaltung obliegt, mit der
Konsular-Agentur in Stettin:
1. die beiden Ufer und die Mündung der Oder,
2. die pommersche Küste von der mecklenburgischen Grenze an bis zum Hafen von Colberg
einschließlich; "“
IV. dem Konsulate zu Danzig mit der Agentur in Königsberg:
der übrige Theil der pommerschen Küste und die Provinz Preußen.
7. Personal Veränderungen etc.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Deutschen Reichs auf Vorschlag des Bundesraths
den Königlich preußischen Geheimen Justizrath und ordentlichen Professor der Rechte, Dr. von Meibom
zu Bonn, zum Reichs-Oberhandelsgerichtsrath zu ernennen geruht.
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.