Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichskanzler- Amt.
– -b
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
III. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 17. September 1875. Nr.. 38.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung (. Finanz= Wesen: Nachweisung über die am 31. August 1875
von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Seite 511. im Umlaufe beziehungsweise im eigenen Bestande der
2. Post-Wesen: Bekanntmachungen, betr.: Eröffnung der deutschen Zettelbanken vorhanden gewesenen, sowie auch der
Eisenbahn Marienberg in Sachsen Neitzenhain — Erösfnung nach erfolgter Einlösung vernichteten Banknoten 514.
der Eisenbahn Aue in Sachsen cSchönek 512 5. Zoll und Steuer -Wesen: Nachweisung der Einnahmen an
3. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- Wechselstempelsteuer im „Deutschen. Reiche für die Monate
münzen Januar bis August 1875 . .... 518.
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs sind
1. der Tagearbeiter Joseph Radetzky aus Sudin (Kreis Königgrätz, Bezirk Opoczuo in Böhmen),
45 Jahre alt, nach Verbüßung einer wegen Diebstahls im wiederholten Rückfalle erkannten
Zuchthausstrafe von 1 Jahr 1. Monat, durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung
zu Breslau vom 10. Juli d. Js.;
2. der Gießer Jakob Aeppli aus gölawen (Kanton Zürich in der Schweiz), 32 Jahre alt,
nach Verbüßung einer wegen schweren und einfachen Diebstahls erkannten zweijährigen
Zuchthausstrafe, durch Beschluß der Königlich württembergischen Regierung des Schwarz-
waldkreises zu Reutlingen vom 13. August d. Js.;
3. der Schuhmacher Franz Kalz aus Wasserau (Kreis Pilsen, Bezirk Bischofteinitz in Böhmen),
Jahre alt, nach Verbüßung einer wegen schwerer Hehlerei erkannten zweijährigen Zucht-
hausstrafe, durch Beschluß der Königlich württembergischen Regierung des Jaxtkreises zu
Ellwangen vom 17. August d. Js.;
4. der Tagelöhner Joseph Geiger aus Tisis (Vorarlberg, Bezirk Feldkirch, in Oesterreich),
Jahre alt
5. der Senne Joham Georg Brüstle aus Alberschwende (Vorarlberg, Bezirk Bregenz, in
Oesterreich), 30 Jahre alt,
zu 4 und 5 nach Verbüßung einer wegen Diebstahls im wiederholten Rückfalle
erkannten Zuchthausstrafe von 1 Jahr 8 Monat, resp. 1 Jahr 10 Monat, durch
Beschluß der Königlich württembergischen Regierung des Donaukreises zu Ulm vom
resp. 6. und 17. August d. Js.;
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