Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs sind
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und auf Grund
streichens,
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1. der Arbeiter Rudolf Klatt, gebürtig aus Jastrzemby bei Lipno in Russisch-Polen, 21 Jahre
alt, nach Verbüßung einer wegen Diebstahls im wiederholten Rückfalle erkannten 1¼ jährigen
Zuchthausstrafe, durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Oppeln vom
11. Juni, publizirt 20. August d. Js.;
2. der Hausknecht Johann Wild, gebürtig aus Zürich in der Shwei, zuletzt wohnhaft in
Oberhausen (Preußen, Negierungsbezirk Düsseldorf), 32 Jahre alt, nach Verbüßung einer
wegen Meineids und Kuppelei erkannten 1 ½ jährigen Zuchthausstrafe, durch Beschluß der
Königlich preußischen Regierung zu Düsseldorf vom 21. September d. Js.;
des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land-
3. der Bergwerks-Arbeiter Josef Bulaczyk aus Nowawieß (Oesterreich, Galizien), 34 Jahre
alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Posen vom 24. September d. Js.;
4.der Kaufmann Eduard de Wilde, gebürtig aus Zwolle (Königreich der Niederlande), zuletzt
wohnhaft zu Norg (daselbst), 22 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Re-
gierung zu Düsseldorf vom 21. September d. Js.;
5. der Buchbinder Johann Baptist Picard, geboren am 1. April 1822 zu St. Mihiel (De-
partement der Maas in Frankreich), durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks- Präsidenten zu
Metz vom 20. September d. Js.;
6. der Tapezierer Johann Maria Deliernas, gebürtig aus Jallien (Departement der Isere
in Frankreich), ortsangehörig zu Troyes (Departement der Aube, daselbst), 32 Jahre alt,
durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Kolmar vom 21. September d. Js.
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
2. Zoll-= und Steuer-Wesen.
Dem Königlich sächsischen Untersteueramte Meerane ist die Befugniß zu Abfertigungen nach §F§ 63
und 66—71 des Vereinszollgesetzes beigelegt worden.