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§. 49.
Vorstellungslisten.
1. Die Vorstellungslisten (§. 43, 4) sind Auszüge aus den alphabetischen Listen und enthalten die Namen
derjenigen Militärpflichtigen, über welche eine endgültige Entscheidung gefällt werden kann oder muß.
Sie werden nach Schema 7 in folgenden besonderen Ausfertigungen angelegt: #
Vorstellungsliste A.
enthält die vom Dienst im Heere auszuschließenden Militärpflichtigen. ’
Vorstellungsliste B.
enthält die
a) wegen geistiger Gebrechen,
b) wegen körperlicher Gebrechen,
c) wegen Mindermaß (unter 1 m. 57 em. [§. 29, 2)
dauernd untauglichen Militärpflichtigen.
Vorstellungsliste C.
enthält die
a) wegen zeitiger Untauglichkeit,
b) wegen bedingter Tauglichkeit,
c) wegen häuslicher Verhältnisse,
d) als überschüssig
zur Ersatz-Reserve zweiter Klasse in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen.
Vorstellungsliste D.
enthält die
a) als überzählige,
b) wegen häuslicher Verhältnisse,
P) wegen geringer körperlicher Fehler,
d) wegen vorübergehender Untauglichkeit
zur Ersatz-Reserve erster Klasse in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen.
Vorstellungsliste E.
enthält die zur Aushebung in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen der Land-Bevölkerung.
Vorstellungsliste F.
enthält die Militärpflichtigen der seemännischen Bevölkerung, und zwar:
a) die Auszuschließenden,
b) die Auszumusternden,
D) die zur Seewehr zweiter Klasse in Vorschlag Gebrachten,
d) die zur Aushebung für die Flotte in Vorschlag Gebrachten.
3. Die Eintragung der Militärpflichtigen in die Vorstellungsliste E. erfolgt nach der bei der Musterung
festgesetzten Reihenfolge (§. 65).
Diese Reihenfolge ist auch für F. d. maßgebend.
4. Militärpflichtige der Land-Bevölkerung, welche sich freiwillig zum Eintritt melden (einschließlich der
Forstlehrlinge), werden an die Spitze der Vorstellungsliste E. gesetzt.
5. Sämmtliche Vorstellungslisten A.—F. werden in je vier Exemplaren von der Ersatz-Kommission aus-
gefertigt und vollzogen, von denen je eins für die ständigen Mitglieder der Ober-Ersatz= und der
Ersatz-Kommission bestimmt ist.
Die Exemplare für die Militär-Vorsitzenden läßt der Militär-Vorsitzende der Ersatz-Kommission,
die für die Civil-Vorsitzenden der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission anfertigen.
6. Als Beilagen zu den Vorstellungslisten dienen:
Beilage 1,
enthaltend die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften, über welche endgultig zu
entscheiden. ist § 81, 4);