Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

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Inhaber tritt, wenn er sich nicht der Kontrole entzieht, am 1 ten Oktober 18. zur Ersatz-Reserve 
zweiter Klasse über und hat sich im Laufe des genannten Monats bei dem Bezirks-Feldwebel zu melden, um 
auf diesem Schein die Ueberführung zur Ersatz-Reserve zweiter Klasse bescheinigen zu lassen. So lange diese 
Bescheinigung fehlt, gehört Inhaber zur Ersatz-Reserve erster Klasse. 
Die Ersatz-Reservisten zweiter Klasse unterliegen in Friedenszeiten keiner militärischen Kontrole. Bei 
ausbrechendem Kriege können sie im Falle außerordentlichen Bedarfs zur Ergänzung des Heeres verwandt werden. 
Die Einziehung erfolgt alsdann nach Altersklassen. Die Mannschaften der zur Einziehung gelangen- 
den Altersklassen unterliegen den für Militärpflichtige geltenden Vorschriften. Nach Auflösung der Ersatz- 
Truppentheile hört die Pflicht zum Diensteintritt für alle Ersatz-Reservisten zweiter Klasse, welche nicht zum 
aktiven Dienst einberufen, auf. 
Ersatz-Reservisten, welche durch Konsulatsatteste nachweisen, daß sie in einem außereuropäischen Lande, 
jedoch mit Ausschluß der Küstenländer des Mittelländischen und Schwarzen Meeres, eine feste Stellung als 
Kaufleute, Gewerbetreibende u. s. w. erworben haben, können für die Dauer ihres Aufenthalts außerhalb 
Europas von der Gestellung bei ausbrechendem Kriege befreit werden. Bezügliche Gesuche sind von den Ersatz- 
Reservisten erster Klasse durch den Bezirks-Feldwebel an das Landwehr-Bezirks-Kommando, von den Ersatz- 
Reservisten zweiter Klasse an den Civil-Vorsitzenden derjenigen Ersatz-Kommission zu richten, in deren Bezirk 
die Gesuchsteller sich beim Eintritt in das militärpflichtige Alter zur Stammrolle angemeldet haben. 
Mit dem vollendeten 31 den Lebensjahr erfolgt der Uebertritt zum Landsturm, ohne daß es einer be- 
sonderen Verfügung bedarf. 
Dieser Schein dient Inhaber allen Militär= und Civil-Behörden gegenüber als Ausweis. 
. . . (Ort) . . ., den .......ten 18 
Ober-Ersatz-Kommission im Bezirk der 
.. ter Infanterie-Brigade. 
Der Militär-Vorsitzende. Der Civil-Vorsitzende. 
(L. S.) 
Inhaber ist zur Ersatz-Reserve zweiter Klasse übergeführt am.... ten 18 
Landwehr-Bezirks-Kommando. 
(L. S.) 
Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig. 
Anmerkung zu Schema 3. 
Der Ersatz-Reserve= Schein I. wird auf einem  ganzen Bogen ausgefertigt. 
Alle Meldungen der Ersatz-Reservisten erster Klasse werden vurch die Bezirks = Feldwebel auf der zweiten Hälfte 
desselben bescheinigt.
	        
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