Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

                                               — 596 — 
Nr. . .. der Vorstellungsliste Schema 5. zu §. 40. 
des Aushebungs-Bezirkes 
pro 
Jeewehr -Schein. 
Der (Stand und Gewerbbe (Vor= und Zuname .. „, geboren am 
...ten ein 18 . . (Ort, Kreis, Repierungs-Bezirk, Bundesstaat), wird hiermit auf Grund des §. 40 
der Ersatz-Ordnung der Seewehr zweiter Klasse überwiesen. 
Derselbe gehört zu den Mannschaften des Beurlaubtenstandes und steht bis zum Zeitpunkt seiner 
Entlassung aus der Seewehr unter der Kontrole der Landwehr-Behörden. 
Inhaber ist verpflichtet, sich innerhalb vierzehn Tagen nach Aushändigung dieses Scheines bei dem 
nächsten Landwehr-Bezirks-Feldwebel behufs Aufnahme in die Kontrole zu melden. Er verbleibt bis zu seiner 
Entlassung aus der Seewehr in der Kontrole dieses Feldwebels. 
Ueberweisung an einen anderen Bezirks-Feldwebel geschieht nur auf Antrag des Inhabers. 
Inhaber ist verpflichtet, jede Wohnungs-Veränderung auf dem Festlande dem Bezirks-Feldwebel 
innerhalb 14 Tagen anzuzeigen. 
Jede Meldung kann mündlich oder schriftlich geschehen; in beiden Fällen ist dieser Schein dem Bezirks- 
Feldwebel vorzulegen. Wer sich schriftlich meldet, hat auf die Adresse „Militaria“ zu schreiben und den Brief 
offen oder unter dem Siegel der Orts-Polizei-Behörde einzusenden. Nur solche Briefe sind innerhalb des 
Deutschen Reichs portofrei. Die portofreie Benutzung der Stadtpost ist ausgeschlossen. 
Inhaber kann ungehindert verreisen und sich für Fahrten zur See anmustern lassen, hat jedoch Vor- 
kehrung dahin zu treffen, daß ihm eine etwaige Gestellungs-Ordre richtig zugehen kann. 
Bei eintretender allgemeiner Mobilmachung haben sich die Seewehr-Munnschaften, sofern sie sich im 
Auslande oder zur See besinden, in das Inland zurückzubegeben, sofern sie nicht von dem Landwehr-Bezirks- 
Kommandeur auf ihr Ansuchen ausdrücklich hiervon befreit worden sind. 
Die erfolgte Rückkehr ist dem Bezirks-Feldwebel sofort zu melden. 
Wer sich der Kontrole oder der Einberufung entzieht, wird nach der Strenge des Militär-Straf- 
gesetzes bestraft. 
Inhaber wird am 1  ten Oktober 18 aus der Seewehr entlassen und hat sich an diesem Termin bei 
dem Bezirko-Feldwebel zu melden, um auf diesem Schein die Entlassung bescheinigen zu lassen. So lange 
diese Bescheinigung fehlt, gehört Inhaber zur Seewehr zweiter Klasse. 
Dieser Schein dient Inhaber allen Militär= und Civil-Behörden gegenüber als Ausweis. 
....... (Ort) ,den. 1 ten....... 18 
(Im Auftrage der) Ober-Ersatz-Kommission im Bezirk der 
.. ten Infanterie-Brigade. 
Der Militär-Vorsitzende Der Civil-Vorsitzende 
(der Ersatz-Kommission.) 
(L. S.) 
Inhaber ist aus dem Seewehr-Verhältniß eentlassen ameen 18 
(L. S.) 
Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig. 
Anmerkung zu Schema 5. 
Der Seewehr-Schein wird auf einem ganzen Bogen ausgefertigt. 
Alle Meldungen der Mannschaften der Seewehr zweiter Klasse werden durch die Bezirks-Feldwebel auf der zweiten 
Hälfte des Seewehr Scheines bescheinigt. 
Bei der ersten Anmeldung ist auf dem Seewehr-Scheine diejenige Landwehr-Kompagnie genau zu bezeichnen, in 
deren Kontrole Inhaber getreten. 
Bei Anmusterungen für Fahrten zur See erfolgt die bezügliche Benachrichtigung der Bezirks-Feldwebel durch die 
Musterungsbehörden (Seemannsämter).
	        
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