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Offenbach in „Offenbach am Main.
Nawicz in „Rawitsch.“
Strzelno in „Strelno.“
Uscz in „Usch.“
III. Geschlossen wurden die Stationen:
1. Bergedievenow,
2. Berlin,Chaussee-Straße,
3.Drei Aehren werden später alljährlich vom 1. April bis Ende September im Betriebe
4. Inselsberg gehalten.
5. Saßnitz
6.Eilsen, Bad-Station,
7. Mainau, Schloß-Station
8.Rabensteinfeld, do.
vorübergehend geschlossen.
9.Nastede, do. gehend geschloss
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10.Wilhelmsthal, do.
11.Westerland auf Sylt, Bad-Station
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7. Heimath Wesen.
Aus den Entscheidungen des Bundesamts für das Heimathwesen vom 11. September 1875.
Ueber die Zeitdauer, für welche eine Unterstützung als gewährt anzusehen ist,
äußert sich das Erkenntniß in Sachen Brockdorf wider Wewelsfleth, wie folgt:
B. hat an Unterstützungen bezogen:
a) im Januar 1868 4 Thlr. in zwei Ruten vom Verklagten,
b) im Februar 1868 4 Thlr. in drei Raten vom Verklagten,
c) in den fünf Monaten Oktober 1868 bis Februar 1869 11 Thlr. 18 Sgr. = 29 Mark-
und 13 Thlr. = 32 Mark 8 Sch. vom Kläger,
d) im August 1869 5 Thlr. 8 Sgr. 9 Pf. = 14 Mark 1 Sch. durch Lieferung von Leinen
und Bettüberzügen vom Kläger,
e) in den fünf Monaten November 1869 bis März 1870, als die Frau krank lag, 11 Thlr.
= 27 Mark 8 Sch. und 5 Thlr. = 12 Mark 8 Sch. vom Kläger,
f) im November 1870 an Kosten der Beerdigung eines Kindes 5 Mark 4 Sch. vom Kläger,
9) im Dezember 1870 5 Mark 16 Sch. durch Lieferung von Schuhwerk vom Kläger,
h) am 8. Mai, 31. August, 2. September und 25. November 1871 1 Thlr. 24 Sgr. 4 Pf.
in Arzneien vom Kläger,
i) im Juni 1871 4 Thlr. 15 Sgr. 4½ Pf. zu einem Rocke für den Stiefsohn vom Ver-
klagten,
k) im Oktober 1871 4 Thlr. 15 Sgr. durch Verabfolgung von 1 Paar Stiefeln seitens
des Verklagten.