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3. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 13. v. Mts. beschlossen:
zu erklären, daß durch die auf Grund der Bundesrathsbeschlüsse vom 8. Juli und 25. November 1873
unter Ziffer 55 und 93 des Nachtrags zum amtlichen Waarenverzeichniß getroffenen Aenderungen
die Ziffer auf Seite 58 des amtlichen Waarenverzeichnisses in der Anmerkung zu „Eisenbahn-
schienen“ enthaltene Bestimmung, wonach alte gebrauchte Eisenbahnschienen, welche zersprungen,
zerbrochen, oder in Folge von Abnutzung, Spalten, Zersplittern ect. zur Verwendung als Eisenbahn-=
schienen ungeeignet geworden, als altes Brucheisen, zu behandeln sind, nicht habe aufgehoben werden
sollen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 24. v. Mts. beschlossen:
das amtliche Waarenverzeichniß in nachstehender Weise zu ergänzen beziehungsweise abzuändern:
1. Auf Seite 32 ist hinter dem Artikel „Boules colorantes“ aufzunehmen:
Boulinikon (Deckenstoff von zerkleinerten Haaren, Wollabfällen, Lederabfällen und
dergleichen und Kautschuk oder Guttapercha) siehe Decken, (Fußdecken).
2. Auf Seite 40 ist der Artikel: Decken (Fußdecken) aus geraspeltem Kork ect. zu fassen:
— (Fußdecken) aus zerkleinerten animalischen oder vegetabilischen Stoffen und Kaut-
schuck, Guttapercha oder oxydirtem Leinöl (Boulinikon, Kamptulikon, Linoleum), auch
mit Unterlagen von grobem Zeugstoff: -
l.ungefäkbte,unbedruckte...........·.13.(1.(zollfrei)
2.gefärbte oder bedruckte ..13.o.
3. Auf Seite 146 ist hinter dem Artikel „liniirtes Papier“ aufzunehmen:
Linoleum (Deckenstoff von zerkleinertem Kork und oxydirtem Leinöl) siehe Decken
(Fußdecken).
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 24. v. Mts beschlossen:
das amtliche Waarenverzeichniß in nachstehender Weise zu ergänzen.
Auf Seite 43 hinter dem Artikel „Cigarrenmaschinen“ aufzunehmen:
Cigarrenspitzen von Holz oder anderen vegetabilischen oder animalischen Schnitzstoffen
(mit Ausnahme von Schildpat) 13.f.
—, andere nach Beschaffenheit des Materials.