Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben im
Reichskanzler- Amt.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations. Preis für den Jahrgang sechs Mark.
III. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 10. Dezember 1875. 1 „Nr. 50.
Inhalt 1 Allgemeine Verwaltungs-Sachen Verweisung Seite 765 Nichtheranziehung ect. zum Militärdienst ect. 184.
von Ausländern aus dem Reichsgebiet Seite 6. Marine und Schiffahrt: Prüfungskommission fur See-
2. Finanz- Wesen:
Ankauf von Gold durch die Preußische schiffer ect. in Papenburg; — Beginn der Seeschiffer- ect.
Bank.......·...... Prüfung in Hamburg und Leer........ 784.
3. Münz-Wesen Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- 7. Eisenbahn-Wesen Betriebseröffnung. der Strecke Rochlitz
münzen ... Großbothen.. ..785
4. Handels, und Gewerbe= Wesen: Verzeichniß der während 8. Heimath = Wesen: Erkenntniß des Bundesamts für .
des Prüfungsjahres 5.4 approbirten Aerzte, Zahn- 8. Heimath-Wesen Heimathwesen ..............
ärzte, Thierärzte und Apotheker 767. Konsulat-Wesen: Ernennung und Exequatur-Ertheilung 786
5. Militär-Wesen:
Apotheke
Vereinbarung mit der Schweiz, betr. die
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind
1. die Wittwe Barbara Krowarz, 34 Jahre alt, und die unverehelichte Marie Krowarz,)
« 17 Jahre alt, beide aus Jamney (Kreis Königgrätz in Böhmen), nach erfolgter gerichtlicher
.
4. Joseph Devaux, geboren zu Harboue bei Blamont (Arrondissement Luneville )
Bestrafung wegen Diebstahls und Landstreichens, durch Beschluß der Königlich preußischen
Regierung zu Breglau vom 26. Oktober d. Js.;
2. der Schuhmacher Jakob Bechte, geboren und ortsangehörig in Trier, im Jahre 1854
unter Entlassung aus der preußischen Staatoangehörigkeit nach Belgien ausgewandert,
52 Jahre alt, nach Verbüßung. einer wegen Diebstahls und Diebstahlversuchs erkannten
einjährigen Gefängniß= und einer wegen Landstreichens erkannten Haftstrafe, durch Beschluß
der Königlich preußischen Regierung zu Trier vom 7. Juli d, Js.:
3. der Schuhmacher Charles Louio Leroux, geboren am 26. April 18409 zu Montandon (De-
partement Doubs in Frantreich)
geboren zu Harboué bei Blamont (Arrondissement Lunéville in Frank-
reich), 63 Jahre alt,
zu 3 und 4 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß
des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Metz vom resp. 20. und 30. November d. Js.;
5. der Tagelöhner Franz Augusin Ferry, geboren zu Vermont (Departement Vogesen in
Frankreich), 27 Jahre alt,
der Schuhnacher Eduard Duthaler, geboren und ortsangehörig zu Basel in der Schweiz,
40 Jahre alt,
zu 5 und 6 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichend, durch Beschluß
des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Kolmar vom resp. 27. November und 2. De-
zember
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
*) Vergl. Central-Blatt Seite 753, Ziffer 6.