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6. Konsulat-Wesen.
Der Generalkonsul der Republik Ecuador in Köln, Ph. Overlack, hat sein Amt niedergelegt.
Dem Kaiserlichen Gesandten Grafen von Hatzfeldt in Madrid ist für sein Amtsgebiet und den
Kaiserlichen Konsuln Kropf in Cadiz und Vollmar in Barcelona je für ihren Amtsbezirk auf Grund
des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von
deutschen Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von deutschen Reichs-
angehörigen zu beurkunden.
Folgenden Kaiserlichen Konsuln in Griechenland:
Wilberg in Athen,
Hamburger in Patras,
Fels in Corfu,
Kloebe in Syra, und
Zahn in Calamata
ist auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1870 je für ihren Amtsbezirk die allgemeine Ermächtigung ertheilt
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von deutschen Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten,
Heirathen und Sterbefälle von deutschen Reichsangehörigen zu beurkunden.
Dem Kaiserlichen Konsulatsverweser Dr. Herzbruch in Beirut ist auf Grund der Gesetze vom
4. Mai 1870 §. 1 und vom 6. Februar 1875 §. 85 die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich
gültige Eheschließungen von deutschen Reichsangehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen und die Geburten,
Heirathen und Sterbefälle von deutschen Reichsangehörigen und Schungenofsen zu beurkunden.
7. Personal. Veränderungen ect.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht,
dem Rechnungsrath in der Admiralität Hüter
den Karakter als Geheimer Rechnungsrath und
dem Geheimen Kanzlei-Inspektor Marsmann bei der General-Direktion der Telegraphen
den Karakter als Kanzleirath
zu verleihen.
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.