— 106 —
Elsfleth; Gandersheim; Hamburg, Zollvereinsniederlage; Ilmenau; Leutenberg;
Lobenstein; Lübeck, Zweigamt; Malchow; Neubukow; Nußloch; Rastatt; Rawitsch;
Ribnitz; Wandsbeck; Wetzlar; Zabern.
2. Körbisdorf, bisher von einer Gemeinde unterhalten und verwaltet, sind in die Verwaltung der
3. Benkendorf, Reichs-Telegraphen-Verwaltung übernommen worden.
4. Bad Elster ist nunmehr dauernd in Betrieb genommen mit beschränktem Tagesdienst, jedoch
während der Badezeit vom 10. Mai bis 30. September mit vollem Tagesdienst.
III. Geschlossen wurden folgende Aemter:
1. Callenberg, Schloß-Station.
2. Hummelshayn, desgl.
3. Kirchberg in Baden, desgl.
4. Neues Palais bei Potsdam, desgl.
5. Schriesheim in Baden.
6. Thal in Thüringen, wird für die Folge alljährlich vom 1. Mai bis Ende Oktober in Betrieb
gesetzt werden.
7. Wilhelmshöhe bei Kassel, Schloß-Station.
IV. Wiedereröffnung geschlossen gewesener Aemter.
Das Telegraphen-Amt im Reichstagsgebäude Berlin.
Annahme von Telegrammen durch die Telegraphenboten.
Um mehrseitig ausgedrückten Wünschen zu entsprechen, soll vom 1. März ab versuchsweise die Ein-
richtung getroffen werden, daß der ein Telegramm überbringende Telegraphenbote auf Verlangen des
Empfängers die etwaige telegraphische Antwort zum Telegraphen-Amte gleich mit zurücknimmt. Das Ant-
worts-Telegramm muß ihm aber innerhalb höchstens fünf Minuten übergeben sein: länger darf er nicht
warten. Außer der Gebühr für das Telegramm selbst hat der Bote für den gedachten Dienst den Satz von
10 Pfennig zu erheben. Aufgabeformulare zu Telegrammen führt der Bote mit sich, und verabfolgt sie
zum Behuf des Antwort-Telegramms unentgeltlich.
Berlin, W., den 16. Februar 1876.
Der General-Postmeister.
Annahme von Telegrammen durch die Eisenbahn-Postbüreaus.
Zur Erleichterung des telegraphischen Verkehrs können vom 1. März d. J. ab Privat-Telegramme durch
die in den Eisenbahnzügen fahrenden Postbüreaus zur Einlieferung gelangen.
Die betreffenden Telegramme sind mit dem taxmäßigen Betrage in Telegraphen-Freimarken zu be-
kleben und durch den Briefkasten an dem Postwagen zur Aufgabe zu bringen.
Soweit dem Absender Telegraphen-Freimarken nicht zur Verfügung stehen, darf die Gebühr auch
durch Aufkleben von Post-Freimarken entrichtet werden.
Das Telegramm kann auch auf eine Postkarte geschrieben sein, muß aber als solches durch Aus-
streichen der Ueberschrift „Postkarte“ und Ersetzung derselben durch das Wort „Telegramm“ deutlich