Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876. (4)

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Den Königlich preußischen Untersteueramte zu Burgsteinfurt (Steinfurt) im Hauptamtsbezirke Rheine ist 
die Befugniß zur Abfertigung der mit Begleitschein I. eingehenden, für das Privat-Kreditlager des Tabacks- 
fabrikanten Rotmann zu Burgsteinfurt bestimmten unbearbeiteten Tabacksblätter und Stengel bei- 
gelegt worden. 
  
5. Marine und Schiffahrt. 
Die Schiffahrt nach dem Hafen von Helsingfors ist am 6. Mai d. J. eröffnet worden. 
  
6. Heimath=Wesen. 
Die von dem Bundesamte wiederholt anerkannte Kompetenz der Spruchbehörden in Armensachen, über die 
Erstattbarkeit von Porto-Auslagen, welche der vorläufig unterstützende Armenverband zur Wahrung seines 
Ersatzanspruches aufgewendet hat, auch dann zu erkennen, wenn ein Prozeß über die Unterstützung selbst 
nicht anhängig geworden ist, hat durch das preußische Gesetz über die Verfassung der Verwaltungsgerichte 
und das Verwaltungs-Streitverfahren vom 3. Juli 1875 keine Aenderung erlitten. Das Erkenntniß des 
Bundesamtes in Sachen Aken contra Burg vom 18. März 1876, welches die abweichende Entscheidung des 
Richters reformirt, bemerkt hierüber: 
Das Verfahren in Streitsachen der Armenverbände, wie es durch die §§. 34 ff. des 
Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870 geordnet ist, nimmt seinen Anfang nicht erst mit der Klage- 
erhebung und es kann daher vorkommen, daß Auslagen durch dasselbe entstehen, ohne daß ein 
Streit über die Unterstützung selbst vor der zuständigen Spruchbehörde anhängig wird. Diese 
in einem vorbereitenden Stadium des Verfahrens erwachsenen Auslagen gehören, wie das 
Bundesamt in zahlreichen Entscheidungen ausgesprochen hat, ebenso zu den Kosten des Ver- 
fahrens, wie die im Laufe des Prozesses selbst entstandenen Verläge. Auf Streitigkeiten über 
die Erstattbarkeit solcher Auslagen erstreckt sich daher auch die Kompetenz der Spruchbehörden 
in Armensachen. In dieser Sachlage ist durch das Gesetz vom 3. Juli 1875 über die Ver-
	        
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