Central-Glatt
für das
Deutsche
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
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Nr 11
V. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 16. März 1877. 9## I.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Mitthei- 4. Handels- und Gewerbe-Wesen: Bekanntmachung, betreffend
lung, betr. Rinderpest; — Verweisung von Ausländern aus den Gewerbebetrieb der Ausländer im Umherziehen. Vom
dem Reichsgebiet . . Seite 135 7. März 1877. 142
2. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- 5. Zoll= und Steuer- Wesen: Bundesrathsbeschluß., betreffend
münzen 138 die Lagerung von Zucker mit Anspruch auf Abgabenver-
3. Finanz= Wesen: Goldankäufe seitens der Reichsbank; — gütung in Privat -Transitlägern; — Uebersicht über die
Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaft- von den Rübenzucker-Fabrikanten des deutschen Zollgebiets
lichen Verbrauchssteuern im Deutschen Reich für die Zeit versteuerten Rübenmengen, sowie über die Einfuhr und Aus-
vom 1. Jannar bis zum Schlusse des Monats Februar fuhr von Zucker im Monat Februar 1877; — Nachwei-
1877; — Nachweisung der bis Ende Februar 1877 statt- sung der Einnahme an Wechselstempelsteuer im Deutschen
gehabten Ausführung des Gesetzes, betreffend die Ausgabe Reich in den Monaten Jannar und Februar 1877 143
von Reichskassenscheinen . 139
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
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Bekanntmachung.
Seit Erlaß der Bekanntmachung vom 8. d. M. (Seite 119) sind im Königreich Preußen neue Fälle des
Auftretens der Rinderpest nicht vorgekommen.
Im Königreich Sachsen ist die Seuche konstatirt worden:
am 11. d. M. in Klotzsche bei Dresden unter einem Viehstande von 12 Stück;
am 12. d. M. von neuem in Lugau unter 5 Stück.
Die infizirten Viehstände sind getödtet worden.
Berlin, den 15. März 1877.
Das Reichskanzler-Amt.
Eck.
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