Central-Blatt
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
Berlin, Freitag, den 13. April 1877. „6
na
Nr. 15.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Mittheilung,
.
4.
betr. Rinderpest; — Bekanntmachung, betr. die Abänderung
der §§. 4 und 5 der Instruktion für den Rechnungshof des
Deutschen Reichs; — Verweisung von Ausländern aus dem
Reichsgebiet Seite 181
Marine und Schiffahrt: Bestimmungen über die Anerken-
nung der in niederländischen Schiffspapieren enthaltenen
Vermessungsangaben in deutschen Häfen 184
Münz- Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs-
münzen 185
Militär= Wesen: Ertheilung der Berechtigung zur Ausstel=
lung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung
für den einjährig- freiwilligen Militärdienst an eine Privat-
schule. 186
5. Instiz= Wesen: Verlegung der Diensträume des Reichs-
6.
Justizamts 186
4. Finanz= Wesen: Goldankäufe seitens der Reichsbank;
8.
9. Konsulat-Wesen: Ernennungen .
Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen
Verbrauchssteuern im Deutschen Reich für die Zeit vom
1. Januar bis zum Schlusse des Monats März 1877; —
Nachweisung der bis Ende März 1877 stattgehabten Aus-
führung des Gesetzes, betr. die Ausgabe von Reichskassen,
scheinen 186
Post= und Telegraphen Wesen: Uebersicht üter die während
des ersten Vierteljahrs 1877 im deutschen Reichs-Postgebiete
eingerichteten und aufgehobenen Postanstalten; — Ueber-
sicht über die während des ersten Vierteljahrs 1877 im
deutschen Reichs-Telegraphen-Gebiete eingerichteten und auf-
gehobenen Reichs-Telegraphen - Anstalten, bezw. über ein-
getretene Veränderungen der Dienstsunden; — See · Post
verbindung mit Norwegen.
Heimath -Wesen: Drei Erkenmuiss e des 2 110
das Heimathwesen u 194
197
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Bekanntmachung.
Nachdem seit dem 12. v. Mts. kein neuer Fall des Auftretens der Rinderpest vorgekommen ist und die
Desinfektion an sämmtlichen durch die Seuche heimgesuchten Orten stattgefunden hat, ist die Rinderpest nach
§. 37 der Instruktion vom 9. Juni 1873 (Reichs-Gesetzblatt S. 147) im gesammten Reichsgebiete für
erloschen zu erachten.
Berlin, den 10. April 1877.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Eck
29