-------182---- Bekanntmachung,
betreffend die Abänderung der §§. 4 und 5 der Instruktion für den Rechnungshof des Deutschen-
Reichs. Vom 7. April 1877.
Die §§. 4 und 5 der Instruktion für den Rechnungshof des Deutschen Reichs vom 5. März 1875 (Central=
Blatt für das Deutsche Reich S. 157) werden wie folgt geändert:
Der Schlußsatz des §. 4 hat zu lauten:
Dabei ist jedoch im Jahre 1877 für die Monate Juni und Juli, in den späteren
Jahren für die Monate Juli und August, zusammen nur ein Monatspensum in Ansatz
zu bringen.
Der erste und zweite Absatz des §. 5 erhalten folgende Fassung:
Das zur Zeit laufende Geschäftsjahr des Rechnungshofes, welches mit dem 1. Mai
1876 begonnen hat, schließt mit dem 30. April 1877. Das nächste Geschäftsjahr be-
ginnt mit dem 1. Mai 1877 und endet mit dem 30. September 1878. Von da ab be-
ginnt jedes weitere Geschäftsjahr mit dem 1. Oktober des einen und schließt mit dem
30. September des folgenden Jahres.
Im Laufe eines jeden Geschäftsjahres ist das Revisionsgeschäft, einschließlich der Fest-
stellung der Revisionsprotokolle, in Ansehung sämmtlicher Rechnungen für das vorange-
gangene Etatsjahr zu beendigen.
Berlin, den 7. April 1877.
Der Reichskanzler.
v. Bismarck.
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind
1. der Barbiergehülfe Albert Neumann“) aus Niklasdorf in Oesterreichisch-Schlesien, 31
Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Oppeln vom
14. Februar d. J.;
2. der Müllergesell Josef Gerst aus Rennzähn bei Königinhof in Böhmen,
3. Arbeiter Ignaz Kristen, geboren und wohnhaft zu Neu-Ullersdorf in Mähren, 22
ahre alt, ·
4. der Bergmann Emanuel Kranich, geboren und wohnhaft zu Räutenhau in Mähren,
30 Jahre alt,
5. Szrerbeltrr Heinrich Armann, geboren und wohnhaft zu Weltersdorf in Mähren, 23
ahre alt,
zu 2 bis 5 durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Breslau
vom 8. März d. J.; - « ·
6.der Arbeiter Karl Wilhelm Svensson") aus Carlskrona in Schweden, 33 Jahre alt, durch
Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Schleswig vom 27. März d. J.;
7. der Josef Greising aus Dernbirn, Bezirk Feldkirch, Vorarlberg, Oesterreich, 30 Jahre
alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Kassel vom 23. März d. J.;
* Vergl. Central-Blatt Jahrgang 1875 Seite 197 Ziffer 4.
*") Vergl. Central-Blatt Jahrgang 1874 Seite 1 Ziffer 1.