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Anwendung auf's Leben die Rede ist, bleibt man, wie hier,
nicht bei dem Finden der allgemeinen Regel stehen, sondern
man hält die Regel, die man sich abstrahirt hat, gegen
die einzelnen Fälle; man erkundet die Individualität,
untersucht die Anwendung und strebt, so viel die
Individualität es leidet, jener allgemeinen Regel sich immer
mehr zu nähern. Die olitik ist 2) die Wissenschaft „der
Einrichtungen, wodurch im Staat“ u. s. w. Die Definition
enthält zwei bedächtlich separirte Bestimmungen: a)
zum Staat muß die Gesellschaft schon geworden seyn, wenn
von Ersirebung der Glückseligkeit der sämmtlichen Mitglieder
desselben die Rede seyn soll. Es gehoͤrt diese Glückseligkeits-Beförderung
nicht für die primitive Staatseinrichtung,
sondern sie kann erst Beschäftigung derer seyn, welche zur
Erhaltung ihrer Rechte (dem nächsten Zwecke des Staats).
zusammengetreten sind. b) Es sind außer dem, was eigentlich
zum Staat gehört, noch eine Menge anderer gesellschaftlicher
Einrichtungen, und darunter wichtiger
Einrichtungen, übrig, auf welche die Thätigkeit des Staats
sich nicht erstreckt, und welche dennoch zu dem Umkreis unserer
Wissenschaft zu rechnen sind. So soll gleich durch die
erste Anlage der Wissenschaft einem der wichtigsten und ziemlich
gemeinen Irrthume begegnet werden, daß man glaubr,
der Staat müsse alles thun, es könne nichts ausgeführt
werden im Staat, als durch die Staatsgewalt. Gleichwohl
zeigt die Geschichte aller Zeiten, daß z. B. um den Handel,
um die Aufklärung zu befördern, der Staat nichts zu
thun hat, als der menschlichen Thätigkeit freien ungehinderten
Spielraum zu lassen, daß wo Aufklärung, Erziehung,
Belehrung aus den Händen und nach der Vorschrift des
Kabincts gehen solle, nirgends weniger von diesen D