Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfter Jahrgang. 1877. (5)

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                              4.  Zoll-  und  Steuer—-Wesen.

 

Dem  Königlich  preußischen  Hauptsteueramt  zu  Frankfurt  a.  M.  ist  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von
Rohzucker  zum  Zollsatze  von  12  M.  für  den  Zentner  beigelegt  worden.

 

Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Karlshafen  im  Hauptamtsbezirke  Kassel  ist  die  Befugniß
zur  Abfertigung  der  mit  Begleitschein  I.  unter  Eisenbahnwagen-Verschluß  eingehenden  unbearbeiteten  Tabacksblätter
  und  Stengel  beigelegt  worden.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  6.  d.  M.  beschlossen,  daß  das  Grenzamt,  über  welches  Zucker
mit  dem  Anspruche  auf  Steuervergütung  unmittelbar  ausgeführt  wird,  das  Erledigungsattest  auf  den  Ausfuhranmeldungen
  zu  vollziehen  hat.

 

                                       5.  Marine  und  Schiffaphrt.

 

Der  im  Jahre  1875  in  Eureka  (Kalifornien)  erbaute,  bisher  unter  französischer  Flagge  gefahrene  Schooner
„La  Gironde“  von  210),02  chm  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum
  der  Handelzgesellschaft  „Société  Commereciale  de  l'Océanie“  zu  Hamburg  das  Recht  zur  Führung
der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümerin  Hamburg  zum  Heimathshafen
  gewählt  hat,  ist  am  27.  September  d.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Papeete  (Tahiti)  ein
Flaggenattest  ertheilt  worden.

Berlin,  den  22.  Dezember  1877.

                               Der  Reichskanzler.
                                   In  Vertretung:
                                         Eck.

 

Das  im  Jahre  1863  in  Mystic  (Staat  Connecticut,  V.  St.  v.  A.)  erbaute,  bisher  unter  der  Flagge  der
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  gefahrene  Vollschiff  „Favorita“  von  1232,80  Tons  Brutto-Raumgehalt
  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  Handelsgesellschaft  Schilling  und
Meinke  zu  Bremerhaven  und  der  Wittwe  Berckling  zu  Bremen  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen