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4. Zoll- und Steuer—-Wesen.
Dem Königlich preußischen Hauptsteueramt zu Frankfurt a. M. ist die Befugniß zur Abfertigung von
Rohzucker zum Zollsatze von 12 M. für den Zentner beigelegt worden.
Dem Königlich preußischen Untersteueramte zu Karlshafen im Hauptamtsbezirke Kassel ist die Befugniß
zur Abfertigung der mit Begleitschein I. unter Eisenbahnwagen-Verschluß eingehenden unbearbeiteten Tabacks-
blätter und Stengel beigelegt worden.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 6. d. M. beschlossen, daß das Grenzamt, über welches Zucker
mit dem Anspruche auf Steuervergütung unmittelbar ausgeführt wird, das Erledigungsattest auf den Aus-
fuhranmeldungen zu vollziehen hat.
5. Marine und Schiffaphrt.
Der im Jahre 1875 in Eureka (Kalifornien) erbaute, bisher unter französischer Flagge gefahrene Schooner
„La Gironde“ von 210),02 chm Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigen-
thum der Handelzgesellschaft „Société Commereciale de l'Océanie“ zu Hamburg das Recht zur Führung
der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches die Eigenthümerin Hamburg zum Hei-
mathshafen gewählt hat, ist am 27. September d. J. vom Kaiserlichen Konsulate zu Papeete (Tahiti) ein
Flaggenattest ertheilt worden.
Berlin, den 22. Dezember 1877.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
Das im Jahre 1863 in Mystic (Staat Connecticut, V. St. v. A.) erbaute, bisher unter der Flagge der
Vereinigten Staaten von Amerika gefahrene Vollschiff „Favorita“ von 1232,80 Tons Brutto-Raum-
gehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum der Handelsgesellschaft Schilling und
Meinke zu Bremerhaven und der Wittwe Berckling zu Bremen das Recht zur Führung der deutschen