Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfter Jahrgang. 1877. (5)

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Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches die Eigenthümer Geestemünde zum Heimathshafen 
gewählt haben, ist am 23. November d. J. vom Kaiserlichen General-Konsulate zu Newyork ein Flaggen- 
attest ertheilt worden. 
Berlin, den 22. Dezember 1877. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
  
Das im Jahre 1860 in Bathurst (New-Brunswick) erbaute, bisher unter britischer Flagge gefahrene Voll- 
schiff „Neptun“ von 1215)17 brit. Register = Tons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das aus- 
schließliche Eigenthum des Schiffskapitäns Friedrich Theodor Meyer zu Vegesack das Recht zur Führung der 
deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer Bremen zum Heimaths- 
hafen gewählt hat, ist am 11. d. Mts. vom Kaiserlichen Konsulate zu Liverpool ein Flaggenattest ertheilt 
worden. 
Berlin, den 23. Dezember 1877. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
  
6. Post= und Telegraphen-Wesen. 
  
Einführung des Worttarifs im telegraphischen Verkehr mit Niederland und mit Helgoland. 
Vom 1. Januar 1878 ab wird im telegraphischen Verkehr mit Niederland und Helgoland der Wort- 
tarif eingeführt werden. 
Bei den deutschen Telegraphen-Anstalten wird für das gewöhnliche Telegramm auf alle Entfernungen zur 
Erhebung gelangen: 
1. eine Grundtaxe von 40 Pfennig für jedes Telegramm; 
2. eine Worttaxe 
bei den nach Niederland gerichteten Telegrammen von 10 Pfennig, 
bei den nach Helgoland gerichteten Telegrammen von 16 Pfennig für das Wort. 
Berlin, den 15. Dezember 1877. 
Der General-Postmeister. 
Stephan. 
 
	        
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