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Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs den Eisenhändler und Rheder
C. E. Müller zu Middlesborough an Stelle des zurückgetretenen H. Bolckow zum Konsul des Deutschen
Reichs zu ernennen geruht.
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs den Kaufmann John R.
Mackenzie zu Inverneß an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen H. Mackintosh zum Vize-Konsul
des Deutschen Reichs zu ernennen geruht.
Seine Mojestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs den Schiffsmakler und Kauf-
mann W. Robertson zu Burnt Island am Firth of Forth zum Vize-Konsul des Deutschen Reichs zu
ernennen geruht.
Den Kaiserlichen Konsul Feigel zu Havana und dem Kaiserlichen Vize-Konsulats-Verweser Kornhoffer
zu Jassy ist, in Erweiterung der denselben früher übertragenen standesamtlichen Befugnisse, auf Grund
des §. 85 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875, für ihre Person und ihre resp. Amtsbezirke auf den
Wunsch des schweizerischen Bundesraths die Ermächtigung zur Vornahme von Eheschließungen und zur
Beurkundung der Geburten, Heirathen und Sterbefälle wie für Reichsangehörige 2c., so auch für die unter
ihrem Schutze stehenden Schweizer ertheilt worden.
8. Personal-Verönderungen 2c.
Bei der Reichs-Hauptkasse (vergleiche Central-Blatt für das Deutsche Reich von 1876 S. 207) ist für den
ausgeschiedenen Bank-Buchhalter Duckstein als Buchhalter bestellt: der Kalkulatur-Diätarius Niederschuh.
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.