Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878. (6)

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Artikel „Koffer“ deren tarifmäßige Verzollung einzutreten hat, oder die darin eingeführten Waaren verschie- 
denen Tarifpositionen angehören, die in den betreffenden Nummern des Zolltarifs- für Kisten ausgeworfene 
Tara gewährt werden kann. 
  
Das Königlich preußische Untersteueramt zu Schmiedeberg im Hauptamtsbezirk Liebau ist in eine Steuer- 
Rezeptur umgewandelt. Die dem früheren Untersteueramte beigelegt gewesene Befugniß zur Ausfertigung von 
Uebergangsscheinen ist nicht auf die Steuer-Rezeptur übergegangen. 
  
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Das Königlich preußische Untersteueramt zu Runkel im Hauptamtsbezirk Oberlahnstein ist unter Verthei— 
lung des Hebebezirks desselben auf die Untersteuerämter zu Weilburg und Limburg aufgehoben. 
  
Der Ansageposten und das mit demselben verbundene Großherzoglich oldenburgische Nebenzollamt II. 
Weserdeich ist aufgehoben und die Vorabfertigung der weserwärts für das Nebenzollamt J. zu Berne 
eingehenden Waaren dem Ansageposten auf dem Huntewachtschiffe übertragen. 
  
4. Militär-Wesen. 
  
Bekanntmachung. 
In Verfolg der Bekanntmachung vom 23. August v. J. (Central-Blatt 1877 S. 427) wird hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Marine-Stabsarzt Dr. Gutschow in Vokohama auf 
Grund des §. 41 Nr. 2 und 3 des ersten Theiles der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 
die Ermächtigung zur Ausstellung der daselbst bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit beziehungsweise 
bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen, welche ihren dauernden Aufenthalt in Japan 
haben, mit der Maßgabe ertheilt worden ist, daß es bei den bezüglichen Untersuchungen der unter Nr. 3 
a. a. O. vorgeschriebenen Hinzuziehung eines Offiziers der Kaiserlichen Marine nicht bedarf. 
Berlin, den 24. April 1878. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
 
	        
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