Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878. (6)

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8. Eisenbahn-Wesen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend die Einführung eines neuen Eisenbahn-Frachtbrief-Formulars und Abänderung des 
8. 50 Ziffer 7 des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands. 
N ach dem Beschlusse des Bundesraths vom 25. März d. J. treten mit dem 1. Januar 1879 folgende 
Abänderungen des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands vom 11. Mai 1874 (Central= 
Blatt für das Deutsche Reich pro 1874 Nr. 21) in Kraft: 
1. An Stelle der Anlagen B. und C. zu §. 50 Ziffer 7 daselbst treten die aus der Anlage in 
Form und Fassung ersichtlichen Frachtbrief-Formulare. 
2. In §. 50 Ziffer 7 Absatz 3 des Betriebs-Reglements werden die Worte „Adreßseite des Fracht- 
briefs“ durch „Rückseite des Frachtbriefs“ und die Worte „nothwendigen Raumes“ durch 
„bestimmten Raumes“ ersetzt. 
Friedrichsruh, den 30. April 1878. 
Der Reichskanzler. 
v. Bismarck. 
  
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Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.