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Des Kaisers und Königs Majestät haben
den Admiralitätsrath Wagner zum Wirklichen Admiralitätsrathe und vortragenden Rathe in
der Admiralität,
den Marine-Hafenbau-Ober-Ingenieur Vogeler zum Hülfsdezernenten in der Admiralität, unter
Verleihung des Karakters „Admiralitätsrath“" und
den Marine-Hafenbau-Ober-Ingenieur Georg Albrecht Nikolas Ludwig Friedrich Franzius in
Kiel zum Marine-Hafenbau-Direktor mit dem Range eines Rathes 4. Klasse
zu ernennen geruht.
Der Baumeister Konrad Müller ist zum etatsmäßigen Marine-Hafenbau-Ober-Ingenieur ernannt worden.
A. Post-Wesen.
Verzollung der Packete im Verkehr mit Dänemark und der Schweiz an der Grenze.
Vom 1. Juni ab kann die Verzollung der nach Dänemark und nach der Schweiz gerichteten Packete auf
Verlangen der Absender bereits an der Grenze oder beziehungsweise im Ausschiffungshafen stattfin den, sobald
der Absender sich zur Zahlung der Zollgebühren und der etwaigen Kosten für die Verpackung 2c. verpflichtet.
Das gedachte Verlangen muß auf der Packetadresse und auf der Sendung selbst durch den Ver merk: „Zur
speziellen Revision an der Grenze. Frei von Zoll= 2c. Kosten“ ausgedrückt sein. Die Zollgebüh ren werden,
nachdem die Verzollung stattgefunden hat, im Wege des Postvorschusses von dem Absender einge zogen. Die
gleiche Einrichtung wird für Packete aus Dänemark und aus der Schweiz getroffen.
Berlin, den 25. Mai 1878.
Kaiserliches General-Postamt.
Wiebe.
Postvorschuß-Packete.
Zu einer und derselben Packetadresse dürfen fortan nicht mehrere Packete, auf denen Postvorschuß
haftet, noch auch Packete mit und Packete ohne Postvorschuß, gehören. Jedes Vorschußpacket muß von einer
besonderen Packetadresse begleitet sein.
Berlin, den 26. Mai 1878.
Kaiserliches General-Postamt.
Wiebe.