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. für die preußische Provinz Sachsen:
Aufsichts-Kommissar: Stadtrath a. D. Thränhart in Naumburg a. S.,
Sachverständige: Professor Dr. Taschenberg zu Halle a. S. und Dr. Gallus zu
Sommerfeld; ·
für die preußischen rechtsrheinischen Weinbaugegenden mit Einschluß der Weinbaubezirke am Main
und der Weinbaugegenden im Regierungsbezirke Kassel:
Aufsichts-Kommissar: Weingutsbesitzer Lade zu Geisenheim,
Sachverständiger: Professor Dr. Kirschbaum zu Wiesbaden;
.für die preußischen linksrheinischen Weinbaugegenden:
Aufsichts-Kommissar: Rentner Weinkauff zu Kreuznach,
Sachverständiger: Dr. Moritz, Dozent an der Königlich preußischen Lehranstalt für Obst-
und Weinbau zu Geisenheim:
für die bayerische Pfalz:
Aufsichts-Kommissar: Weingutsbesitzer und Reichstagsabgeordneter Dr. Buhl zu Deidesheim,
Sachoerständigere Landwirthschaftslehrer an der Kreisgewerbeschule zu Kaiserslautern
Niepeiller;
für die bayerischen Regierungsbezirke Unterfranken und Aschaffenburg und für Mittelfranken:
Aufsichte-Kommisare Königlich bayerischer Weinbauinspektor und Kellermeister Engelmann
zu Würzburg,
Sachverständigere Lehrer an der Königlichen Kreisgewerbeschule zu Würzburg Dr. List
daselbst;
für das Königreich Sachsen:
Aussichts-Kommissar: Freigutsbesitzer Freiherr von Hagen zu Obermeißa bei Meißen,
Sachverständiger: Garteninspektor Lämmerhirt zu Rötha bei Leipzig;
für die Oberamtsbezirke Böblingen, Kannstadt, Eßlingen, Leonberg, Ludwigsburg, Marbach,
Stuttgart Stadt und Amt, Waiblingen des württembergischen Neckarkreises und die Oberamts-
bezirke Gmünd und Schorndorf des Jaxtkreises:
Aussichts-Kommissar und Sachverständiger: Königlich württembergischer Forstrath und Pro-
fessor an der land= und forstwirthschaftlichen Akademie Hohenheim Dr. von Nörd-
linger zu Hohenheim;
.für die übrigen Oberamtsbezirke des Neckar= und des Jaxtkreises:
Aufsichts-Kommissar: Königlich württembergischer Oekonomierath Mühlhäuser zu Weinsberg;
für den württembergischen Donaukreis, mit Ausnahme der Oberamtebezirke Geislingen, Göppingen
und Kirchheim: —
Aufsichts-Kommissar: Dressel, Weinbergbesitzer und Waldhornwirth zu Ravensburg;
für den württembergischen Schwarzwaldkreis und die unter 9 benannten Oberamtsbezirke des
Donaukreises:
Aufsichts-Kommissar: Gemeinderath Wekler zu Reutlingen;
für das Großherzogthum Baden übt die Funktionen des ständigen Aufsichtsorganes das
Großherzogliche Handelsministerium zu Karlsruhe aus;
für das Großherzogthum Hessen:
Aufsichts-Kommissar: Bürgermeister und Gutsbesitzer Möllinger zu Pfeddersheim;
für die Herzoglich sachsen-koburg-gothaische Enklave Königsberg:
Aufsichts-Kommissar: Bürgermeister und Weingutsbesitzer Ronge zu Königsberg;
für den Bezirk Ober-Elsaß und die Kreise Schlettstadt und Molsheim:
Aufsichts-Kommissar und Sachverständiger: Bürgermeister und Weingutsbesitzer Oberlin
zu Beblenheim;
für den Bezirk Unter-Elsaß mit Ausschluß der unter 15 benannten zwei Kreise:
Aufsichts-Kommissar und Sachverständiger: Wanderlehrer Herrberg zu Hagenau;
für den Bezirk Lothringen:
Aufsichts-Kommissar und Sachverständiger: Wanderlehrer Wohlhüter zu St. Avold.