Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878. (6)

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33. Finanz-Wesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 20 000 000 Mark. 
A uf Grund der Bestimmung in §. 3 Ziffer 2 des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts- 
Etats für das Etatsjahr 1878/79, vom 29. April 1878 (Reichs-Gesetzblatt S. 17) habe ich angeordnet, daß 
behufs der Beschaffung von Betriebsfonds zur Durchführung der Münzreform unverzinsliche Schatzanweisungen 
im Betrage von zwanzig Millionen Mark ausgegeben werden, nämlich: 
Serie XXXVIII. von 1878 über fünf Millionen Mark mit einer Umlaufszeit vom 7. Oktober 1878 
bis 7. Februar 1879, 
Serie XXXIX. von 1878 über fünf Millionen Mark mit einer Umlaufszeit vom 13. Oktober 
1878 bis 13. Februar 1879, 
Serie XL. von 1878 über fünf Millionen Mark mit einer Umlaufszeit vom 20. Oktober 1878 
bis 20. Februar 1879, 
Serie XLI. von 1878 über fünf Millionen Mark mit einer Umlaufszeit vom 6. Oktober 1878 
bis 6. März 1879. 
Berlin, den 14. Oktober 1878. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Hofmann. 
  
4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Auf dem VBahnhofe der Berlin-Anhalter Eisenbahn zu Berlin ist eine mit den vollen Befugnissen eines 
Hauptzollamtes ausgestattete Zoll-Abfertigungsstelle errichtet worden, welche die Bezeichnung: „Königliches 
Hauptsteueramt für ausländische Gegenstände, Zoll-Expedition am Anhalter Bahnhofe" führen wird. 
Der Stations-Kontrolör in Lilstt, Königlich bayerischer Zoll-Inspektor Lutzenberger, ist gestorben.
	        
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