140 Nos Veutsche Reich und seine eimeluen Glieder. (Oktober Anf.)
der Landwirtschaft mehr Rechnung tragenden Ausbau des Eisenbahnnetzes,
sowie für Verbilligung der Frachttarife für Düngemittel?
6. Wollen Sie dafür eintreten, daß Staatsmittel nicht in dem Umfange
wie bisher zu unnötigen Prachtbauten, sondern zur Hebung von
Landwirtschaft, Industrie und Handel, zunächst durch Ausbau der Landund
Wasserstraßen verwandt werden?
7. Erkennen Sie das Bedürfnis an, das Meliorationswesen einschließlich
Entwässerungs= und Bewässerungsanlagen in weit ausgedehnterem
Maße als bisher zu fördern, und sind Sie bereit, gegebenenfalls die Geldmittel
zu bewilligen, welche erforderlich sind zur Einrichtung einer besonderen
Abteilung hierfür beim landwirtschaftlichen Ministerium
8. Wollen Sie eintreten für eine Reorganisation des Viehhandels
durch Einführung einer besseren Marktkontrolle und klare amtliche Preisnotierungen?
9. Wollen Sie mitwirken zu einer Entlastung der Landratsämter
und der Selbstverwaltungs-Behörden von der Ueberhäufung mit Bureaugeschäften,
durch welche die Landräte verhindert werden, in der notwendigen
Verbindung von Land und Leuten zu bleiben, die Organe der Selbstverwaltungs-Behörden
aber ihrer wirtschaftlichen Thätigkeit über Gebühr entzogen
werden?
10. Sind Sie bereit, darauf hinzuwirken, daß thunlichst bald den
landwirtschaftlichen Zentralvereinen die Möglichkeit gegeben wird, sich als
Landwirtschaftskammern zu konstituieren?
11. Sind Sie bereit, darauf hinzuwirken, daß unsere Gesetzgebung
in einem Sinne ausgestaltet wird, welcher der Natur des ländlichen Grundbesitzes
nach deutsch-rechtlicher Anschauung mehr wie bisher gerecht wird?“
Anf. Oktober. (München.) Von den sozialdemokratischen
Mitgliedern der bayerischen Kammer der Abgeordneten wird folgender
Antrag auf Vorlegung eines neuen Landtagswahlgesetzes
eingebracht:
„Es sei an die Staatsregierung das Ersuchen zu richten, dieselbe
wolle baldmöglichst und jedenfalls noch rechtzeitig im Laufe der gegenwärtigen
Tagung dem Landtag den Entwurf eines neuen Landtagswahlgesetzes
zur Beratung und Beschlußfassung unterbreiten. Für diesen Entwurf
sollen die nachfolgenden Grundzüge maßgebend sein: 1) Die Zahl der
Abgeordneten soll sich nach den Bevölkerungszahlen der einzelnen Regierungskreise
berechnen, in der Weise, daß durchschnittlich auf je 35,000 Einwohner
ein Abgeordneter kommt. 2) Dieser Berechnung soll die jeweils
letzte allgemeine Volkszählung zu Grunde gelegt werden, mit der Bestimmung,
daß hierbei lediglich die Civilbevölkerung in Anrechnung kommt und
demnach die Zahlen der Personen des aktiven Soldatenstandes von der Gesamteinwohnerzahl
abzurechnen find. 3) Es sollen nur Wahlkreise mit je
einem Abgeordneten gebildet werden. 4) Die erstmalige Einteilung der
Wahlkreise auf Grund des neuen Wahlgesetzes soll durch die Staatsregierung
erfolgen. Fernere Abänderungen der Wahlkreise sollten nur unter
Zustimmung des Landtags geschehen können. 5) Sobald die jeweils letzte
allgemeine Volkszählung eine solche Veränderung der Bevölkerungszahl in
einem Regierungsbezirk ergibt, daß sich dadurch die auf denselben treffende
Abgeordnetenzahl verändert, so soll die Staatsregierung dem Landtag unverweilt,
bezw. in dessen nächster Tagung, den Entwurf einer Neueinteilung
des betreffenden Regierungsbezirks unterbreiten. 6) Wahlberechtigt soll jeder
volljährige Bayer, wählbar jeder Bayer sein, welcher das fünfundzwanzigste