Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunter Jahrgang. 1893. (34)

140  Nos  Veutsche  Reich  und  seine  eimeluen  Glieder.  (Oktober  Anf.)

der  Landwirtschaft  mehr  Rechnung  tragenden  Ausbau  des  Eisenbahnnetzes,
sowie  für  Verbilligung  der  Frachttarife  für  Düngemittel?

6.  Wollen  Sie  dafür  eintreten,  daß  Staatsmittel  nicht  in  dem  Umfange
  wie  bisher  zu  unnötigen  Prachtbauten,  sondern  zur  Hebung  von
Landwirtschaft,  Industrie  und  Handel,  zunächst  durch  Ausbau  der  Landund
  Wasserstraßen  verwandt  werden?

7.  Erkennen  Sie  das  Bedürfnis  an,  das  Meliorationswesen  einschließlich
  Entwässerungs=  und  Bewässerungsanlagen  in  weit  ausgedehnterem
Maße  als  bisher  zu  fördern,  und  sind  Sie  bereit,  gegebenenfalls  die  Geldmittel
  zu  bewilligen,  welche  erforderlich  sind  zur  Einrichtung  einer  besonderen
  Abteilung  hierfür  beim  landwirtschaftlichen  Ministerium

8.  Wollen  Sie  eintreten  für  eine  Reorganisation  des  Viehhandels
durch  Einführung  einer  besseren  Marktkontrolle  und  klare  amtliche  Preisnotierungen?


9.  Wollen  Sie  mitwirken  zu  einer  Entlastung  der  Landratsämter
und  der  Selbstverwaltungs-Behörden  von  der  Ueberhäufung  mit  Bureaugeschäften,
  durch  welche  die  Landräte  verhindert  werden,  in  der  notwendigen
Verbindung  von  Land  und  Leuten  zu  bleiben,  die  Organe  der  Selbstverwaltungs-Behörden
  aber  ihrer  wirtschaftlichen  Thätigkeit  über  Gebühr  entzogen
  werden?

10.  Sind  Sie  bereit,  darauf  hinzuwirken,  daß  thunlichst  bald  den
landwirtschaftlichen  Zentralvereinen  die  Möglichkeit  gegeben  wird,  sich  als
Landwirtschaftskammern  zu  konstituieren?

11.  Sind  Sie  bereit,  darauf  hinzuwirken,  daß  unsere  Gesetzgebung
in  einem  Sinne  ausgestaltet  wird,  welcher  der  Natur  des  ländlichen  Grundbesitzes
  nach  deutsch-rechtlicher  Anschauung  mehr  wie  bisher  gerecht  wird?“

Anf.  Oktober.  (München.)  Von  den  sozialdemokratischen
Mitgliedern  der  bayerischen  Kammer  der  Abgeordneten  wird  folgender
  Antrag  auf  Vorlegung  eines  neuen  Landtagswahlgesetzes
eingebracht:

„Es  sei  an  die  Staatsregierung  das  Ersuchen  zu  richten,  dieselbe
wolle  baldmöglichst  und  jedenfalls  noch  rechtzeitig  im  Laufe  der  gegenwärtigen
  Tagung  dem  Landtag  den  Entwurf  eines  neuen  Landtagswahlgesetzes
  zur  Beratung  und  Beschlußfassung  unterbreiten.  Für  diesen  Entwurf
  sollen  die  nachfolgenden  Grundzüge  maßgebend  sein:  1)  Die  Zahl  der
Abgeordneten  soll  sich  nach  den  Bevölkerungszahlen  der  einzelnen  Regierungskreise
  berechnen,  in  der  Weise,  daß  durchschnittlich  auf  je  35,000  Einwohner
  ein  Abgeordneter  kommt.  2)  Dieser  Berechnung  soll  die  jeweils
letzte  allgemeine  Volkszählung  zu  Grunde  gelegt  werden,  mit  der  Bestimmung,
  daß  hierbei  lediglich  die  Civilbevölkerung  in  Anrechnung  kommt  und
demnach  die  Zahlen  der  Personen  des  aktiven  Soldatenstandes  von  der  Gesamteinwohnerzahl
  abzurechnen  find.  3)  Es  sollen  nur  Wahlkreise  mit  je
einem  Abgeordneten  gebildet  werden.  4)  Die  erstmalige  Einteilung  der
Wahlkreise  auf  Grund  des  neuen  Wahlgesetzes  soll  durch  die  Staatsregierung
  erfolgen.  Fernere  Abänderungen  der  Wahlkreise  sollten  nur  unter
Zustimmung  des  Landtags  geschehen  können.  5)  Sobald  die  jeweils  letzte
allgemeine  Volkszählung  eine  solche  Veränderung  der  Bevölkerungszahl  in
einem  Regierungsbezirk  ergibt,  daß  sich  dadurch  die  auf  denselben  treffende
Abgeordnetenzahl  verändert,  so  soll  die  Staatsregierung  dem  Landtag  unverweilt,
  bezw.  in  dessen  nächster  Tagung,  den  Entwurf  einer  Neueinteilung
des  betreffenden  Regierungsbezirks  unterbreiten.  6)  Wahlberechtigt  soll  jeder
volljährige  Bayer,  wählbar  jeder  Bayer  sein,  welcher  das  fünfundzwanzigste