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Auch sind die vorzugsweise bedrohten größeren Schlachtviehmärkte, so namentlich diejenigen zu Berlin,
Breslau, Dresden, Leipzig und Hamburg-Altona, bis auf Weiteres für den Abtrieb lebender Wiederkäuer
gesperrt worden.
Berlin, den 5. Dezember 1878.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
Bekanntmachung.
Nachdem durch die Bekanntmachung der Königlich preußischen Regierung zu Arnsberg vom 19. Novem-
ber d. J. (Reichsanzeiger Nr. 275) die Nummer 73 des im Druck und in der Expedition von Alois Pfyl
in Einsiedeln erscheinenden Blattes „Schweizerischer Erzähler“ verboten worden ist, wird auf Grund des
8. 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober d. J.
die fernere Verbreitung des „Schweizerischen Erzählers“ im Reichsgebiete hierdurch verboten.
Berlin, den 2. Dezember 1878.
Der Reichskanzler..
In Bertretung:
Hofmann.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
4 1 .
Name und Stand 6 Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des
.— — Ausweisung weisum l
S « der Bestrafung. beschloss t
S des Ausgewiesenen. eschlossen hat. beschlusses.
1. 2. 3. 4. 5. 6.
a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs:
1. Anton Zielinski, 37 Jahre, geboren zu Verbrechen des Diebstahls, Königlich preußischef 24. Oktober
Arbeiter, Dobrzyn in Russisch- Bezirksregierung zu|d. J.
Polen, Marienwerder,
b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs:
2.Lewin Erlebach,51 Jahre, aus Friedrichs-Landstreichen und Bet-Königlich preußischef 4. November
Müller und Bäcker,
Wenzel Stipack,
Eisendreher,
.Nikolaus Tibois,
Zigarrenarbeiter,
thal, Kreis Gitschin in
Böhmen,
31 Jahre, geboren zu
Mlikozub, Kreis König-
grätz, ortsangehörig zu
Rochlitz, Kreis Gitschin
in Böhmen,
58 Jahre, aus Brüssel
in Belgien,
teln,
desgleichen,
desgleichen,
Bezirksregierung zu
Liegnitz,
Königlich preußische
Bezirksregierung zu
Erfurt,
Königlich preußische
Bezirksregierung zu
Minden,
d. I.
18. Novem-
ber d. I.
16. Novem-
ber d. I.