Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878. (6)

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1. 
50 
Nachwe isung 
der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen im 
Deutschen Reich für die Zeit vom 1. April 1877 bis zum Schlusse des Monats Dezember 1877. 
Finanz-Wesen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Soll-Ein- # ; 
nahme beträgt Bonifikatio- Einnahme Differenz 
Bezeichnung vom Beginn des nen auf in demselben zwischen den 
Etatsjahres *ê „ Zeitraum palten 
der bis zum n. Bleiben * und 5. 
. Schlusse des aftliche 
Einna h men. aüesen 5 Vorjahres + mehr 
Monats echnung (Spalte 4.)— weniger 
A. « A o M. I MA 
I. 2. 3. 4. 5. 6. 
1. Zölle und gemeinschaftliche Verbrauchs- 1 
steuern (vergl. die spezielle Nachweisung 1 
Seite 2790 190 232 3066 10048 463 180 183 843 187 029 855 — 6846 012 
2. Wechselstempelsteuer (desgl. S. 12). — — 5 146 001 5154 497 — 8 496 
3. Post= und Telegraphen-Verwaltung — — 92 461 200 88 778 441F 3682 760 
4. Reichseisenbahn-Verwaltung) — — 26992 126 28 215 468 — 12233T2 
1 
  
  
  
*) Die Einnahme des laufenden Jahres ist nach provisorischen Ermittelungen, diejenige des Vorjahres nach den definitiven 
Feststellungen angegeben. 
Ferner sind für beide Jahre die Einnahmen der von dem Reich gepachteten Wilhelm-Luxem- 
burg = Bahn, welche in den vorjährigen Nachweisungen nicht berücksichtigt worden, mit einbegrifsen; ohne dieselben 
stellen sich die Zahlen wie folgt: 
Einnahme vom 1. April 1877 bis Ende Dezember 1877 
Einnahme in demselben Zeitraum des Vorjahres 
demnach 1877 weniger 
  
5. 
Bekanntmachung 
eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die 
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
23 923 840“ 
24 815 219. 
  
— 
—.— 
— 
= 
— 
Militär-Wesen. 
891 379.4 
In der Anlage wird ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
welche sich zur Zeit in Gemäßheit des 8. 90 Th. I. der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 
im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den 
einjährig-freiwilligen Militärdienst befinden. 
Berlin, den 23. Januar 1878. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
 
	        
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