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vom dießortigen koͤniglichen Kollegio an sie er-
lassenen Entschliessungen jedesmal die unge-
säumte Anzeige um so gewisser zu machen, als
dieselben im Unrerlassungsfalle unter Strafs-
Bedrohung hiezu angehalten werden würden.
Innsbruck den 3. Februar 1810.
Königliches Appellationsgericht
der Inn = und Eisack-Kreise.
Freiherr von Welden.
Falk.
An nachstehende Landgerichte des Isar-
Kreises.
(Die Anzeige der abgewürdigten Scheidemünzen
betreffend.!)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Die königlichen Landgerichte Dachau,
Miesbach, Starnberg, und Tölz sind die un-
ter den 2 3. Dezember vorigen Jahres abgefoder-
ten Anzeigen, die abgewürdigten Scheidemün-
zen betreffend, noch rückständig.
Diese werden in Zeit 8 Tagen erwartet.
München den 36. Jänner 1810.
Königliches General-Kommissariat
des Isar-Kreises.
Freiherr von Weichs.
Rainprechter.
An nachstehende Landgerichte des Isar-
Kreises.
(Den Normal-Haspel betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Die Landgerichte Dachau, Miesbach,
Schwaben, Tölz, und Werdenfels sind das
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Gutachten uͤber Einfuͤhrung eines Normal-
Haspels noch ruͤckstaͤndig.
Selbes wird in Zeit 8 Tagen zuverlaͤsig
erwartet.
Muͤnchen den 2. Februar 1810.
Königliches General-Kommissariat
des Isar-Kreises.
Freiherr von Weichs.
Rainprechter.
Bekanntmachungen.
Die Konstitution der Bau-K ommission für die
hiesige Residenzstadt betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Die Wichtigkeit, und zunehmende Aus-
dehnung der Bauanlagen in Unserer Residenz-
stadt haben Uns bestimmt, der bisherigen
Zusammensezung der Lokal-Bau-Kommission,
und den mtlichen Verhälenissen derselben einit
ge auf den zweckmässigen Betrieb des Bau-
wesens berechnete Modifikationen zu geben.
Wir beschliessen demnach
I. Die Bau-Kommission soll künftig
bestehen
) aus einem Vorstande, welcher die allge-
meine Aufsicht und Leitung zu führen,
und die genaue Vollziehung der genehmig-
ten Plaue anzuordnen, und zu berreit
ben hat;
b) aus zwei Räthen, wovon dem ersten die
speeielle Aufsiche über die Ausführung der
Beschlässe, die Einleitung zur nothwen-