Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

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2. Aufsichtsbezirk 9. 
Es sind Eichämter errichtet: 
 
zu Hilchenbach (Reg.-Bez. Arnsberg) mit dem Stempelzeichen 
zu Herne                             "                                   "                 "   
 
zu Meinerzhagen                  "                                  "                  "    
 
 
zu Freudenberg                       "                                   "                 "   
 
welche sämmtlich bis auf weiteres zur Eichung und Stempelung von Flüssigkeitsmaaßen, Gewichten und 
Waagen sowie von Maaßen und Meßwerkzeugen für Brennmaterialien, Kalk und andere Mineralprodukte 
befugt sind. 
3. Aussichtsbezirk 11.  
Zu Goch (Reg.-Bez. Düsseldorf) ist ein Eichamt errichtet, welches das Stempelzeichen führt 
und bis auf weiteres zur Eichung und Stempelung von Längenmaaßen mit Ausschluß der Bandmaaße, 
sowie von Hohlmaaßen, Fässern (J.), Gewichten und Waagen befugt ist. 
Zu Neuenahr (Reg.-Bez. Koblenz) ist ein Eichamt errichtet, welches das Stempelzeichen  führt 
und bis auf weiteres zur Ermittelung und Beglaubigung des Inhalts von Fässern befugt ist. 
4. Aussichtsbezirk 21.  
Zu Denzlingen (Bezirksamt Waldkirch) ist ein Eichamt errichtet, welches das Stempelzeichen 
des eingegangenen Eichamtes Thairnbach führt und bis auf weiteres zur Ermittelung und Beglaubigung 
des Inhalts von Fässern befugt ist (vergl. Central-Blatt für das Deutsche Reich Jahrgang 1877 S. 605). 
5. Aufsichtsbezirk 22. 
 
Die Befugnisse des Eichamtes zu Weil d. Stadt  sind auf die Eichung und Stempelung von 
Flüssigkeitsmaaßen und Fässern (J. u. T.) eingeschränkt worden (vergl. Central-Blatt für das Deutsche Reich 
Jahrgang 1877 S. 607). 
6. Ausfsichtsbezirk 23. 
Es sind Eichämter errichtet: 
 
zu Sierck (Bezirk Metz) mit dem Stempelzeichen  
 
zu Hayingen         "                            "                "    
 
 
zu Wasselnheim (Bezirk Straßburg) mit dem Stempelzeichen 
 
welche sämmlich bis auf weiteres zur Ermittelung und Beglaubigung des Inhalt von Fässern befugt sind. 
II. Berichtigungen. 
1. Aussichtsbezirk 9. 
 
 
Das Eichamt zu Haspe führt das Stempelzeichen  nicht  und das Eichamt zu Brecker- 
  
  
feld das Stempelzeichen  nicht  (vergl. Central-Blatt für das Deutsche Reich Jahrgang 1878 
 
S. 476).