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Bekanntmachung
zur Ausführung des Gesetzes vom 3. Juli 1878 (Reichs— Gesetzblatt S. 133), betreffend den
Spielkartenstempel.
1. Die Vorschrift in Ziffer 6 Absatz 4 der Bestimmungen über die Nachversteuerung der Spiel-
karten (Central-Blatt 1878 S. 408) ist durch Beschluß des Bundesraths vom 19. Dezember v. J. dahin
erläutert worden, daß dieselbe nur für die Spielkartenhändler und Inhaber öffentlicher Lokale,
für die Spielkartenfabrikanten gelte.
2. F
nicht aber
erner hat das Regulativ, betreffend den Betrieb der Spielkartenfabriken (Central-Blatt 1878.
S. 406) durch Beschluß des Bundesraths vom 27. März l. IJ. folgende zusätzliche Bestimmung erhalten:
Die Spielkartenfabrikanten sind verpflichtet, dem zur Abstempelung bestimmten Karten-
blatte sowohl in der Zeichnung, als in der sonstigen Herstellung desselben diejenige Ein-
richtung zu geben, welche von der Steuerbehörde als für die Ausführung der Abstempelung
erforderlich vorgeschrieben wird.
Berlin, den 15. April 1879.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Hofmann.
1.
für die Zeit vom 1. April 1878 bis zum Schlusse des Monats März 1879.
Finanz:.
Wesen.
Nachweisung ver zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, sowie vom Spielkartenstempel im Deutschen Reich
Die Soll-Ein- „“ .— .
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Bezeichnung vom Beginn des nen auf in demselben zwischen den
Etatsjahres „ Bleib Zeitraum Spalten 4
der bis zum gemein- eiben des und 5.
Schlusse des schaftliche Vorjahres — mehr
Ei . U ,
innahme bbengenannten Rechnung (Spalte 4).— weniger
— A.
1. 2. 3. 4. 5. 6.
Zölle 114 343 433 58 013114 285 420 114 782 140— 496 720
Rübenzuckersteuer 74 136 639 22 098 223 52 038 41653 693 508— 1 655 092
Salzsteuer 35 649 120 1 780 35 647 340 35 626 592 20748
Tabacksteuer 1 156 437 199 710 956 721075916— 119 189
Branntweinsteuer . . 5239759787104294368716841875069f1812099
Uebergangsabgaben von Branntwein 111067 — 111. 067 113 359— 2292
Brausteuer 16 866 620 226 108 16640 51217046 282 — 4057"
Uebergangsabgaben von Bier 940 41 — 940 41 924 350|— 16071
Summe 295 601 534 |31 294 263 264 307071|265 137 216.— 830 145
Spielkartenstempel 651 745 — 651 745 — + 651745
Darunter
Nachsteuer:
228 490
Bemerkung. Die zur Reichskasse gelangte
bis Ende März 1879:
Ist-Einnahme abzüglich der Bonifikationen und Verwaltungskosten beträg t