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Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des
Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen
1. der Königlich preußische Steuer-Inspektor Kreuschner zu Breslau an Stelle des in den
Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors Godduhn dem
Königlich württembergischen Hauptamte zu Friedrichshafen und den Großherzoglich badischen
Hauptämtern zu Konstanz, Singen und Stühlingen als Stations-Kontrolör, mit dem
Wohnsitz in Konstanz, «
2. der Königlich bayerische Revisionsbeamte Dolhopf zu Simbach an Stelle des in den
Landesdienst zurückberufenen Königlich bayerischen Zoll-Inspektors Groll in Saarbrücken
den Königlich preußischen Hauptämtern zu Saarbrücken, Trier, Kreuznach, Koblenz und
Neuwied, sowie dem Königlich Großherzoglichen Hauptzollamte zu Luxemburg als Stations-
Kontrolör, mit dem Wohnsitz in Trier,
vom 1. Juni d. J. ab beigeordnet worden.
8. Eisen bahn-Wesen.
Reichs-Eisenbahn-Amt.
Am 24. d. Mts. früh wird der im Umbau begriffene Stadt-Bahnhof zu Hannover (am Ernst-August-
Platze) wieder in Betrieb genommen und der gesammte Personen-, Eilgut= und Viehverkehr, letzterer mit
einigen Ausnahmen, von dem jetzigen provisorischen Bahnhofe dahin zurückverlegt werden.
Berlin;, den 18. Juni 1879.
In Vertretung:
Körte.
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.